Wer sich weiterbildet, steigert die beruflichen Chancen. Doch wie lässt sich der Schritt vom Job in eine Bildungsauszeit organisieren? © AK Vorarlberg
13.10.2026
Bildung
Wie funktioniert die neue Weiterbildungszeit?
Arbeit,BFI,Bildung,Digital Campus Vorarlberg,KW9
Wer sich weiterbildet, steigert die beruflichen Chancen. Doch wie lässt sich der Schritt vom Job in eine Bildungsauszeit organisieren? Seit Juni 2026 gibt es dafür die sogenannte Weiterbildungszeit. Sie löst die bisherige Bildungskarenz ab.
Die Arbeitswelt dreht sich so schnell wie noch nie, Wissen veraltet im KI-Zeitalter in rasendem Tempo. Wer am Ball bleiben möchte, kommt um stetige Qualifizierung kaum herum. Die neue Weiterbildungszeit als Nachfolgemodell der Bildungskarenz ist eine Möglichkeit dafür.
Immer gut informiert mit dem AK Wissensvorsprung
Melde dich jetzt für den kostenlosen AK Wissensvorsprung an und sichere dir damit wertvolle Informationen.
Die Voraussetzungen
Wer die Weiterbildungszeit oder -teilzeit in Anspruch nehmen möchte, muss unmittelbar davor mindestens zwölf Monate ununterbrochen im selben Betrieb voll- oder teilzeitbeschäftigt gewesen sein. Wichtig: Ein nahtloser Übergang aus der Elternkarenz ist rechtlich nicht mehr vorgesehen (es gilt eine Sperrfrist von 26 Wochen).
Rechtlicher Rahmen & Finanzen
Während der Weiterbildungszeit besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Wer selbst kündigt, verliert die AMS-Beihilfe sofort; kündigt der Betrieb, läuft die Beihilfe bis zum vereinbarten Ende weiter. Finanziell erfolgt die Unterstützung über eine einkommensabhängige Weiterbildungsbeihilfe in Form eines Stufenmodells.
Der bfi Bildungscampus in Feldkirch und Dornbirn bietet ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungen vom Pflichtschulabschluss bis zum Master.
Die wichtigsten Merkmale der Weiterbildungszeit
- Zwei Formen: Das Modell unterteilt sich in die klassische Weiterbildungszeit (vollständige Freistellung für 2 bis 12 Monate) und die Weiterbildungsteilzeit (Reduktion der Arbeitszeit um 25 bis 50 Prozent für
4 bis 24 Monate). - Kein Rechtsanspruch: Es gibt keinen automatischen Anspruch. Die Bildungsauszeit setzt eine schriftliche Vereinbarung mit dem:der Arbeitgeber:in voraus. Diese wird erst mit dem Tag der Zuerkennung der Weiterbildungsbeihilfe wirksam. Außerdem braucht es eine Genehmigung durch das AMS.
- Anpassung des Arbeitsentgeltes: Bei vollständiger Freistellung zahlt der:die Arbeitgeber:in keinen Lohn mehr, bei Reduktion nur in der Höhe des vereinbarten Beschäftigungsausmaßes.
- Gedeckelter Fördertopf: Das AMS arbeitet mit einem begrenzten Budget. Ist der Fördertopf für das laufende Jahr ausgeschöpft, gibt es keine Beihilfe mehr.
- Relevante Ausbildungen: Gefördert werden überbetrieblich verwertbare, arbeitsmarktrelevante Ausbildungen. Reine Freizeit- oder Hobbykurse werden – wie bisher schon – nicht genehmigt.
- Arbeitgeber:innen-Beteiligung: Bei höherem Einkommen (ab der halben Höchstbeitragsgrundlage – 2026 sind es 3.465 Euro) muss sich der Betrieb mit 15 Prozent an der Weiterbildungsbeihilfe beteiligen. Liegt das Einkommen darunter, dann muss zuvor eine auf die Weiterbildungszeit ausgerichtete Bildungsberatung beim BerufsInfoZentrum (BIZ) gemacht werden.
- Höhe der Weiterbildungsbeihilfe: Sie beträgt im Jahr 2026 mindestens 41,49 Euro täglich und ist einkommensabhängig (Stufenmodell). Bei der Weiterbildungsteilzeit entspricht die Höhe der Beihilfe dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.
Was wird nicht gefördert?
- Interne Schulungen: Kurse direkt beim eigenen Arbeitgeber oder reine Produktschulungen
- Info-Events: Tagungen, Konferenzen, Kongresse oder Messen
- Freizeit & Hobby: alles ohne klaren Bezug zum Berufsleben (z. B. Sport- oder Kräuterkurse)
- Selbstlernkurse: reine Video-Webinare ohne feste Zeiten, Fernlehre oder Auslandssemester
- Pflichtfortbildungen: vom Gesetz vorgeschriebene betriebliche Einschulungen
- Studium: Studien können nur gefördert werden, wenn man an einer österreichischen Universität inskribiert ist.
Digital Campus Vorarlberg
Kurse für Weiterbildung, Umschulung, Wiedereinstieg oder Sprung auf der Karriereleiter. Entwickelt für Vorarlbergs Arbeitnehmer und Unternehmen - berufsbegleitend und vor Ort.
Interesse an einer Weiterbildung? Die AK Expert:innen helfen weiter.
Hier geht's zu den AK Expert:innen
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
26.8.2025
Bildung
Was motiviert uns zu lernen?
Lernen gelingt, wenn Neugier, Sinn und Emotionen im Spiel sind. In diesem Beitrag erfährst du, wie du deine innere Motivation stärkst und Weiterbildung zu einem Wachstumserlebnis machst.
13.10.2026
Arbeit
Wie der Kollektivvertrag gegen Lohndumping schützt
In diesen Buchstaben steckt viel Schutz für Sie. Wie die Kollektivverträge (KV) Sie finanziell schützen und worauf es wirklich ankommt, damit Ihr Lohn stimmt.
13.10.2026
Bildung
KI: Im Turbomodus in die Erschöpfung
Effizienter, einfacher, angenehmer soll Künstliche Intelligenz die Arbeit machen. Die Realität nach vier Jahren: KI macht vieles schneller – aber nicht alles leichter.