Arbeit
All-in-Vertrag heißt nicht „alles drin“
Ein Gehalt*, das scheinbar »alles« abdeckt – von Überstunden bis Zuschlägen? Klingt verlockend. Ob es wirklich reicht oder ob am Ende mehr zusteht, zeigt allerdings erst die jährliche Deckungsprüfung.
Wer sich auf einen neuen Job bewirbt, beginnt die Verhandlung heute zum Glück nie bei null. Schon in der Stellenausschreibung muss ein verbindliches Mindestgehalt stehen. Ohne diese Untergrenze wären der Willkür Tür und Tor geöffnet. Was schützt Arbeitnehmer:innen in Österreich vor Lohndumping? Es sind die Kollektivverträge, kurz KV.
Hinter den Kollektivverträgen steckt eine simple, aber kraftvolle Idee: Niemand soll den eigenen Lohn* alleine aushandeln müssen. Ein KV legt verbindlich fest, was Beschäftigten in einer bestimmten Branche mindestens zusteht. Der Kollektivvertrag bietet somit wirksamen Schutz vor Lohndumping. Arbeitgeber:innen können zwar in individuellen Arbeitsverträgen mehr bezahlen, sie dürfen aber die KV-Sätze niemals unterschreiten. Dieses Prinzip nennt man das Günstigkeitsprinzip: Der persönliche Arbeitsvertrag darf die Bestimmungen des Kollektivvertrags immer nur verbessern, niemals verschlechtern.
KVs regeln zudem mehr als das Gehalt – festgelegt sind darin z. B. auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bezahlte Freistellungen, Zuschläge und die normale Wochenarbeitszeit. An den Kollektivverträgen lässt sich auch erkennen, warum starke Gewerkschaften so wichtig sind. Die in den KVs vereinbarten Vorteile sind alles andere als selbstverständlich. Die Gewerkschaften verhandeln mit der Arbeitgeberseite die Verträge jedes Jahr neu. Je mehr Mitglieder sie vertreten, desto stärker ist ihre Verhandlungsposition.
Die Untergrenze in den Kollektivverträgen ist das eine. Ob der Lohn wirklich stimmt, hängt noch von einem weiteren Faktor ab. Kollektivverträge legen zwar die Mindestlöhne fest, ob die Bezahlung korrekt ist, entscheidet sich aber erst bei der Einstufung. Ob die tatsächlich verrichtete Arbeit richtig zugeordnet ist, ob Vordienstzeiten und Berufsjahre voll angerechnet wurden, ist für viele oft schwer zu durchblicken.
Eine falsche Einstufung bedeutet für Arbeitnehmer:innen am Monatsende aber immer eines: verlorenes Geld – und das, obwohl der Kollektivvertrag gilt. Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit haben, lassen Sie Ihre Einstufung von den Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Vorarlberg prüfen.
Haben Sie den Verdacht, zu niedrig eingestuft zu sein? Unsere Expert:innen für Arbeitsrecht nehmen die Situation unter die Lupe. So läuft die Prüfung ab:
Fragen zum Kollektivvertrag? Die AK Expert:innen helfen weiter:
Hier geht's zu den AK Expert:innen* Wir verwenden den Begriff hier aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Genau genommen ist es in Österreich ein bisschen komplizierter: Arbeiter:innen erhalten einen Lohn, Angestellte ein Gehalt. Der korrekte juristische Sammelbegriff für sämtliche Gegenleistungen des:der Arbeitgeber:in für die erbrachte Arbeit ist übrigens Entgelt.
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