Das Bild zeigt eine Grafik eines Mannes, der auf einem runden Ball balanciert und dabei einen Ball mit einer darauf abgebildeten Uhr und einen Ball mit einem darauf abgebildeten Euro-Symbol in den Händen hält.
Geld oder Zeit? Die zwei Gewichte gilt es immer wieder zu balancieren. © AK
30.12.2025
Arbeit

All-in-Vertrag heißt nicht „alles drin“

Arbeit,Arbeitsrecht,Arbeitszeit,Beratung,KW9,Wissen

Ein Gehalt*, das scheinbar »alles« abdeckt – von Überstunden bis Zuschlägen? Klingt verlockend. Ob es wirklich reicht oder ob am Ende mehr zusteht, zeigt allerdings erst die jährliche Deckungsprüfung.

Ein All-in-Vertrag – das klingt nach dem großen Gewinn, oder? Wie bei einem Spiel, bei dem alles auf eine Karte gesetzt wird. Die Verlockung ist groß: ein ­Gehalt, das scheinbar alles abdeckt – Überstunden, Zulagen, Zuschläge. Doch was viele übersehen: Die Aussicht, mit einem ­All-in-Gehalt »mehr« zu bekommen, kann trügen. Denn oft zeigt sich erst im ­Nach­hinein: Bei »alles drin« kommt nicht immer mehr raus – und schlimmstenfalls sogar zu wenig. Viele Arbeitnehmer:innen mit ­All-in-Vertrag gehen davon aus, dass mit ihrem Gehalt sämtliche Mehr­leistungen automatisch abgegolten sind, unabhängig von der Anzahl der Über­stunden. Doch das stimmt nicht. Erstens gelten auch bei All-in-Verträgen die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. Und ­zweitens muss im ­Einzelfall geprüft werden, ob die vereinbarte Pauschale ­tatsächlich alle Leistungen abdeckt, die laut Kollektivvertrag zustehen.

Immer up to date mit dem AK Newsletter

Ob Konsumentenschutz, Arbeitsrecht, Familie & Beruf, Weiterbildung oder, oder, oder... – mit dem AK Newsletter erfährst du regelmäßig alles Wichtige ganz bequem per Mail. Gleich anmelden und up to date bleiben!

Deckungsprüfung statt Blindflug

Genau dafür muss der/die Arbeit­geber:in jährlich eine sogenannte Deckungs­prüfung durchführen – eine ­gesetzlich verpflichtende Kontrolle, bei der ­Anspruch und Auszahlung rechnerisch gegenübergestellt werden. Dabei wird ermittelt, ob das vereinbarte All-in-Gehalt alle Ansprüche abdeckt. Zuerst wird berechnet, was laut Kollektiv­vertrag für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zustehen würde – das sogenannte fiktive Gehalt. Dann wird dieses der All-in-Pauschale gegenüber­gestellt. So lässt sich feststellen, ob die pauschal abgegoltenen Überstunden tatsächlich ausreichen oder ob mehr geleistet als bezahlt wurde. Liegt das fiktive Gehalt über der Pauschale, muss der/die Arbeitgeber:in die Differenz nachzahlen. Für Arbeitnehmer:innen ist hier besondere Vorsicht geboten: Wenn der/die Arbeitgeber:in dieser Pflicht nicht nachkommt, sollte die Deckungsprüfung nach Ende des jährlichen Durchrechnungszeitraums eingefordert werden. Offene Ansprüche müssen dann innerhalb einer oft sehr kurzen Frist geltend gemacht werden, um nicht zu verfallen. Am besten erfolgt dies schriftlich. Wurde der/die Arbeitgeber:in fristgerecht aufgefordert, dann bleibt die dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.

Schwäche im System

All das zeigt: Wer seine Ansprüche nicht kennt oder sie nicht rechtzeitig einfordert, läuft Gefahr, Geld zu verlieren. Doch das Problem liegt im System selbst, weil in der Praxis die Rechte von Arbeitnehmer:innen schleichend unterlaufen werden. All-in-Verträge begünstigen systematischen Lohnbetrug – verlockend ist an ihnen also nur, wie leicht sich damit Rechte aushebeln lassen.
 
All das zeigt: Wer seine Ansprüche nicht kennt oder sie nicht rechtzeitig einfordert, läuft Gefahr, Geld zu verlieren. Doch das Problem liegt im System selbst, weil in der Praxis die Rechte von Arbeitnehmer:innen schleichend unterlaufen werden. All-in-Verträge begünstigen systematischen Lohnbetrug – verlockend ist an ihnen also nur, wie leicht sich damit Rechte aushebeln lassen.

10 Arbeitsrechte, die Sie unbedingt kennen sollten

Recht auf Urlaub, Recht auf Krankenstand - diese Arbeitsrechte kennt hoffentlich jede:r! Einige sind aber recht unbekannt.

Was ist ein All-in-Vertrag?

Viele Arbeitnehmer:innen haben einen All-in-Vertrag, ohne es zu wissen. Das ­Wichtigste im Überblick:

  • Überstunden, Zulagen und Zuschläge sind im Gehalt ­pauschal enthalten.
  • Gesetzliche Arbeitszeit­grenzen gelten weiterhin – unbegrenzte Arbeit ist ­ausgeschlossen.
  • Der/die Arbeitgeber:in muss jährlich eine ­Deckungsprüfung durchführen, um zu ­kontrollieren, ob das Gehalt alle ­Ansprüche laut Kollektiv­vertrag abdeckt.
  • Ergibt die Deckungsprüfung, dass das errechnete (fiktive) Gehalt höher ist als das vereinbarte All-in-Gehalt, muss die Differenz nachgezahlt werden.
  • Werden weniger Überstunden geleistet, darf das Gehalt nicht gekürzt werden.
  • Offene Ansprüche müssen rechtzeitig eingefordert ­werden, sonst können sie verfallen.

* »Gehalt« steht in diesem Text für Lohn und Gehalt – das Arbeitsrecht ist kompliziert genug ;)

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Zwei verletzte Füße mit Blasen und Pflastern auf grünem Rasen – symbolisches Bild für die Probezeit im Job: Ein Arbeitsplatz muss genauso gut passen wie Schuhe, sonst entstehen schmerzhafte Druckstellen.
22.09.2025

Arbeit

Wenn's von Anfang an drückt

Wie bei neuen Schuhen zeigt sich auch im Job schnell, ob’s passt. Deshalb ist die Probezeit der entscheidende Testlauf.

Das Foto zeigt Melina beim Probieren einer Creme, im Hintergrund sind Regale voller Cremes und Öle zu sehen.
30.12.2025

Arbeit

Melina Wachter: Smells like work spirit

Melina Wachter braucht bei ihrer Ausbildung vor allem eines: den richtigen Riecher. Mit ätherischen Ölen, in der Kundenberatung und an der geheimnisvollen Duftorgel entdeckt die 17‑Jährige bei »feeling« in Satteins eine Welt, die Nase und Neugier gleichermaßen fordert

Schwarz-Weiß-Foto von Bernd Giesinger im Gespräch.
30.12.2025

Arbeit

Preise und Mieten: Bernd Giesinger im Interview

Steigende Preise, hohe Mieten und Online-Betrug: Die Themen, mit denen die Blum-Mitarbeiter:innen zu Betriebsrat Bernd ­Giesinger kommen, gehen weit über das Betriebliche hinaus. Als Vorsitzender des Konsumentenausschusses bei der AK Vorarlberg setzt er sich für Lösungen ein, die den Menschen in Vorarlberg helfen.

Aktuelle Ausgabe

KW9 Ausgabe 2 Titelseite; Text: 3, 2, 1 Los!

Kostenlos Abonnieren

Unser Magazin wird an alle AK Mitglieder versendet. Du bist kein AK Mitglied? Du kannst KW9 auch kostenlos bestellen.

KW9 bestellen



Newsletter

AK für die Inbox. Jeden Montag neu.


Stark für dich

Als AK Mitglied profitierst du von Services zu Arbeit, Bildung und Konsum.


AK Vorarlberg Service