Arbeit
Wenn's von Anfang an drückt
Wie bei neuen Schuhen zeigt sich auch im Job schnell, ob’s passt. Deshalb ist die Probezeit der entscheidende Testlauf.
Ein All-in-Vertrag – das klingt nach dem großen Gewinn, oder? Wie bei einem Spiel, bei dem alles auf eine Karte gesetzt wird. Die Verlockung ist groß: ein Gehalt, das scheinbar alles abdeckt – Überstunden, Zulagen, Zuschläge. Doch was viele übersehen: Die Aussicht, mit einem All-in-Gehalt »mehr« zu bekommen, kann trügen. Denn oft zeigt sich erst im Nachhinein: Bei »alles drin« kommt nicht immer mehr raus – und schlimmstenfalls sogar zu wenig. Viele Arbeitnehmer:innen mit All-in-Vertrag gehen davon aus, dass mit ihrem Gehalt sämtliche Mehrleistungen automatisch abgegolten sind, unabhängig von der Anzahl der Überstunden. Doch das stimmt nicht. Erstens gelten auch bei All-in-Verträgen die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. Und zweitens muss im Einzelfall geprüft werden, ob die vereinbarte Pauschale tatsächlich alle Leistungen abdeckt, die laut Kollektivvertrag zustehen.
Genau dafür muss der/die Arbeitgeber:in jährlich eine sogenannte Deckungsprüfung durchführen – eine gesetzlich verpflichtende Kontrolle, bei der Anspruch und Auszahlung rechnerisch gegenübergestellt werden. Dabei wird ermittelt, ob das vereinbarte All-in-Gehalt alle Ansprüche abdeckt. Zuerst wird berechnet, was laut Kollektivvertrag für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zustehen würde – das sogenannte fiktive Gehalt. Dann wird dieses der All-in-Pauschale gegenübergestellt. So lässt sich feststellen, ob die pauschal abgegoltenen Überstunden tatsächlich ausreichen oder ob mehr geleistet als bezahlt wurde. Liegt das fiktive Gehalt über der Pauschale, muss der/die Arbeitgeber:in die Differenz nachzahlen. Für Arbeitnehmer:innen ist hier besondere Vorsicht geboten: Wenn der/die Arbeitgeber:in dieser Pflicht nicht nachkommt, sollte die Deckungsprüfung nach Ende des jährlichen Durchrechnungszeitraums eingefordert werden. Offene Ansprüche müssen dann innerhalb einer oft sehr kurzen Frist geltend gemacht werden, um nicht zu verfallen. Am besten erfolgt dies schriftlich. Wurde der/die Arbeitgeber:in fristgerecht aufgefordert, dann bleibt die dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.
All das zeigt: Wer seine Ansprüche nicht kennt oder sie nicht rechtzeitig einfordert, läuft Gefahr, Geld zu verlieren. Doch das Problem liegt im System selbst, weil in der Praxis die Rechte von Arbeitnehmer:innen schleichend unterlaufen werden. All-in-Verträge begünstigen systematischen Lohnbetrug – verlockend ist an ihnen also nur, wie leicht sich damit Rechte aushebeln lassen.
All das zeigt: Wer seine Ansprüche nicht kennt oder sie nicht rechtzeitig einfordert, läuft Gefahr, Geld zu verlieren. Doch das Problem liegt im System selbst, weil in der Praxis die Rechte von Arbeitnehmer:innen schleichend unterlaufen werden. All-in-Verträge begünstigen systematischen Lohnbetrug – verlockend ist an ihnen also nur, wie leicht sich damit Rechte aushebeln lassen.
Viele Arbeitnehmer:innen haben einen All-in-Vertrag, ohne es zu wissen. Das Wichtigste im Überblick:
* »Gehalt« steht in diesem Text für Lohn und Gehalt – das Arbeitsrecht ist kompliziert genug ;)
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