Eine bearbeitete Schwarz-Weiß-Collage auf hellem, hellblauem Hintergrund. Im Zentrum steht eine lächelnde Frau im Business-Anzug mit verschränkten Armen. Sie ist von verschiedenen freigestellten Alltags- und Arbeitsgegenständen umgeben, die das Thema „Homeoffice“ symbolisieren. Links von ihr steht eine geöffnete, voll beladene Spülmaschine, auf der ein Kaffeebecher platziert ist. Hinter der Spülmaschine ragt ein Tennisschläger hervor, und darunter liegt ein Fußball. Rechts von der Frau schwebt ein alter Röhrenmonitor mit Computergehäuse, Tastatur und externem Diskettenlaufwerk. Rechts darunter befindet sich eine kleine Kaktee im Topf.
17,7 % der unselbständig Beschäftigten haben in Vorarlberg die Möglichkeit, zumindest gelegentlich im Homeoffice zu arbeiten. Damit liegt Vorarlberg auf dem letzten Platz im Bundesländer­vergleich. © AK
3.7.2026
Arbeit

Das Büro bin ich

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Homeoffice hat sich durchgesetzt. Oder doch nicht? In Vorarlberg ist der Anteil seit 2022 wieder rückläufig. Entgegen dem Bundestrend. Welche Vor- und Nachteile bringt die Arbeit zuhause mit sich? Und worauf müssen Arbeitnehmer:innen im Home­office achten? 

Einer Studie der Universität Wien und des Österreichischen Instituts für Familienforschung zufolge arbeitet rund jeder dritte bis vierte Erwerbstätige in Österreich regelmäßig im Homeoffice. Gleichzeitig gilt mittlerweile etwa jede:r zweite Arbeitsplatz im Land als grundsätzlich »homeofficefähig«: Laut der Österreichischen Akademie der Wissenschaften haben etwa 30 Prozent der Beschäftigten die Möglichkeit, zumindest teilweise von zuhause arbeiten zu können. Und auch, wenn dieser Anteil im stark industrie- und weniger bürogeprägten Vorarlberg geringer ist als in anderen Bundesländern, ist Homeoffice auch hier ein großes Thema.

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Die Sonnenseite

Was bewegt Arbeitnehmer:innen, ­morgens den Rechner zuhause hochzufahren statt ins Auto zu steigen? Zum ­einen kann durch den wegfallenden Arbeitsweg und die flexiblere Zeiteinteilung der mit dem Arbeitsweg verbundene Stress massiv sinken. Das ist keine Kleinigkeit: Wer täglich eine Stunde Pendeln spart, gewinnt im Jahr mehrere volle Wochen Zeit. Ob man diese Zeit für Sport, Hobbys oder die Familie nutzt – das bleibt einem selbst überlassen.

Die Schattenseite

Auf der anderen Seite hat der Trend zum Homeoffice ein Phänomen hervorgebracht, das inzwischen sogar einen eigenen Namen hat: Zoom-Fatigue. Die ständige Selbstbetrachtung bei Meetings auf dem eigenen Bildschirm, die minimale Übertragungsverzögerung, das unbewusste Suchen nach nonverbalen Signalen, die im kleinen Kachel-Bild fehlen – all das strengt das Gehirn enorm an. Viel mehr, als ein normales Gespräch es tun würde. Wer nach einem Tag voller Videomeetings völlig ausgelaugt ist, obwohl er die ganze Zeit »nur gesessen« hat, erlebt genau das.

Die Balance 

Die Arbeitswelt befindet sich seit jeher im Wandel. Das Homeoffice ist ein weiterer Schritt in dieser Entwicklung – der Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich bringt. 

Störer Blau

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Fragen & Antworten zum Homeoffice

Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Die kurze Antwort: Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Es braucht immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Umgekehrt kann auch niemand einseitig dazu verpflichtet werden, von zuhause aus zu arbeiten. 

Darf ich im Café arbeiten?

Ja, wenn die Telearbeitsvereinbarung nicht explizit die »Wohnung« als Ort festschreibt. Das 
Gesetz von 2025 erlaubt nun ausdrücklich »beliebige Orte«.

Darf ich aus dem Ausland arbeiten?

Nein, eine sogenannte »Workation« gibt es im österreichischen Arbeitsrecht nicht.

Darf der Chef, die Chefin oder das Arbeitsinspektorat bei mir zuhause vorbeikommen, um den Arbeitsplatz zu prüfen?

Nein, die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt gewahrt. Das Arbeitsinspektorat darf die Privatwohnung nur mit Ihrer Zustimmung betreten.

Darf ich im Homeoffice mal eben die Spülmaschine anstellen?

Während der Arbeitszeit schulden Arbeitnehmer:innen den Arbeitgeber:innen ihre volle Aufmerksamkeit. Mal schnell einen Kaffee zu holen – wie man es im Büro auch tut – ist kein Problem. Dasselbe gilt, wenn es an der Tür klingelt. Ein Paket darf man annehmen, weil es als geringfügige Unterbrechung (wie eine Kaffeepause) gilt, aber Achtung: Der Weg zur Tür ist bei einem privaten Paket nicht unfallversichert. Tätigkeiten wie etwa das Befüllen und Ausräumen einer Spülmaschine sind geplante Hausarbeit. In dieser Zeit sind Sie nicht »arbeitsbereit«. Wenn Sie das während der Arbeitszeit machen, ohne sich auszustempeln, ist das Arbeitszeitbetrug.

Wer haftet, wenn ich mich im Homeoffice verletze?

In Österreich sind Sie nach dem neuen Telearbeitsgesetz im Homeoffice unfallversichert. Aber: Der Versicherungsschutz gilt nur für Tätigkeiten, die mit der Arbeit zu­sammen­hängen. Wenn Sie also beispiels­weise über das Stromkabel des Laptops stolpern, ist es ein Arbeitsunfall. Wenn Sie allerdings beim Beladen der Waschmaschine ausrutschen (was darüber hinaus auch Arbeitszeitbetrug wäre) und sich verletzen, ist das laut aktueller Rechtsprechung ein privater Unfall (kein Versicherungsschutz durch die AUVA).

Wer trägt die Kosten für meine Homeoffice-Ausstattung?

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen. Dazu gehören Laptop, Mobil­telefon und die nötige Datenverbindung. Stellen Arbeitgeber:innen diese nicht selbst zur Verfügung, haben sie die Kosten für die Nutzung privater Geräte angemessen zu ersetzen. Möbel wie Tisch, Stuhl oder Lampe müssen Arbeitgeber:innen nicht bezahlen. Um den Verwaltungsaufwand beim Kostenersatz gering zu halten, gibt es das Telearbeitspauschale.

Was kann ich steuerlich absetzen?

Wenn Arbeitgeber:innen das Pauschale nicht voll ausschöpfen, kann der Restbetrag beim Steuerausgleich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar abgesetzt werden: bis 
zu 300 Euro pro Jahr für Schreibtisch, Dreh-­stuhl, Fußstütze oder Beleuchtung, wenn mindestens 26 Tage pro Jahr im Homeoffice (bzw. in Telearbeit) gearbeitet wird. Wenn Sie sich selbst einen Laptop oder Monitor kaufen, den Sie überwiegend beruflich nutzen, können Sie maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.

Was ist, wenn ich krank bin?

Wer krank ist, ist krank. Es gibt keine Pflicht, »trotzdem ein bisschen was am Laptop zu machen«.

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Die AK Expert:innen helfen Ihnen weiter.

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