Arbeit
All-in-Vertrag heißt nicht „alles drin“
Ein Gehalt*, das scheinbar »alles« abdeckt – von Überstunden bis Zuschlägen? Klingt verlockend. Ob es wirklich reicht oder ob am Ende mehr zusteht, zeigt allerdings erst die jährliche Deckungsprüfung.
Einer Studie der Universität Wien und des Österreichischen Instituts für Familienforschung zufolge arbeitet rund jeder dritte bis vierte Erwerbstätige in Österreich regelmäßig im Homeoffice. Gleichzeitig gilt mittlerweile etwa jede:r zweite Arbeitsplatz im Land als grundsätzlich »homeofficefähig«: Laut der Österreichischen Akademie der Wissenschaften haben etwa 30 Prozent der Beschäftigten die Möglichkeit, zumindest teilweise von zuhause arbeiten zu können. Und auch, wenn dieser Anteil im stark industrie- und weniger bürogeprägten Vorarlberg geringer ist als in anderen Bundesländern, ist Homeoffice auch hier ein großes Thema.
Was bewegt Arbeitnehmer:innen, morgens den Rechner zuhause hochzufahren statt ins Auto zu steigen? Zum einen kann durch den wegfallenden Arbeitsweg und die flexiblere Zeiteinteilung der mit dem Arbeitsweg verbundene Stress massiv sinken. Das ist keine Kleinigkeit: Wer täglich eine Stunde Pendeln spart, gewinnt im Jahr mehrere volle Wochen Zeit. Ob man diese Zeit für Sport, Hobbys oder die Familie nutzt – das bleibt einem selbst überlassen.
Auf der anderen Seite hat der Trend zum Homeoffice ein Phänomen hervorgebracht, das inzwischen sogar einen eigenen Namen hat: Zoom-Fatigue. Die ständige Selbstbetrachtung bei Meetings auf dem eigenen Bildschirm, die minimale Übertragungsverzögerung, das unbewusste Suchen nach nonverbalen Signalen, die im kleinen Kachel-Bild fehlen – all das strengt das Gehirn enorm an. Viel mehr, als ein normales Gespräch es tun würde. Wer nach einem Tag voller Videomeetings völlig ausgelaugt ist, obwohl er die ganze Zeit »nur gesessen« hat, erlebt genau das.
Die Arbeitswelt befindet sich seit jeher im Wandel. Das Homeoffice ist ein weiterer Schritt in dieser Entwicklung – der Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich bringt.
Die kurze Antwort: Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Es braucht immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Umgekehrt kann auch niemand einseitig dazu verpflichtet werden, von zuhause aus zu arbeiten.
Ja, wenn die Telearbeitsvereinbarung nicht explizit die »Wohnung« als Ort festschreibt. Das
Gesetz von 2025 erlaubt nun ausdrücklich »beliebige Orte«.
Nein, eine sogenannte »Workation« gibt es im österreichischen Arbeitsrecht nicht.
Nein, die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt gewahrt. Das Arbeitsinspektorat darf die Privatwohnung nur mit Ihrer Zustimmung betreten.
Während der Arbeitszeit schulden Arbeitnehmer:innen den Arbeitgeber:innen ihre volle Aufmerksamkeit. Mal schnell einen Kaffee zu holen – wie man es im Büro auch tut – ist kein Problem. Dasselbe gilt, wenn es an der Tür klingelt. Ein Paket darf man annehmen, weil es als geringfügige Unterbrechung (wie eine Kaffeepause) gilt, aber Achtung: Der Weg zur Tür ist bei einem privaten Paket nicht unfallversichert. Tätigkeiten wie etwa das Befüllen und Ausräumen einer Spülmaschine sind geplante Hausarbeit. In dieser Zeit sind Sie nicht »arbeitsbereit«. Wenn Sie das während der Arbeitszeit machen, ohne sich auszustempeln, ist das Arbeitszeitbetrug.
In Österreich sind Sie nach dem neuen Telearbeitsgesetz im Homeoffice unfallversichert. Aber: Der Versicherungsschutz gilt nur für Tätigkeiten, die mit der Arbeit zusammenhängen. Wenn Sie also beispielsweise über das Stromkabel des Laptops stolpern, ist es ein Arbeitsunfall. Wenn Sie allerdings beim Beladen der Waschmaschine ausrutschen (was darüber hinaus auch Arbeitszeitbetrug wäre) und sich verletzen, ist das laut aktueller Rechtsprechung ein privater Unfall (kein Versicherungsschutz durch die AUVA).
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen. Dazu gehören Laptop, Mobiltelefon und die nötige Datenverbindung. Stellen Arbeitgeber:innen diese nicht selbst zur Verfügung, haben sie die Kosten für die Nutzung privater Geräte angemessen zu ersetzen. Möbel wie Tisch, Stuhl oder Lampe müssen Arbeitgeber:innen nicht bezahlen. Um den Verwaltungsaufwand beim Kostenersatz gering zu halten, gibt es das Telearbeitspauschale.
Wenn Arbeitgeber:innen das Pauschale nicht voll ausschöpfen, kann der Restbetrag beim Steuerausgleich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar abgesetzt werden: bis
zu 300 Euro pro Jahr für Schreibtisch, Dreh-stuhl, Fußstütze oder Beleuchtung, wenn mindestens 26 Tage pro Jahr im Homeoffice (bzw. in Telearbeit) gearbeitet wird. Wenn Sie sich selbst einen Laptop oder Monitor kaufen, den Sie überwiegend beruflich nutzen, können Sie maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
Wer krank ist, ist krank. Es gibt keine Pflicht, »trotzdem ein bisschen was am Laptop zu machen«.
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Herr Sutter arbeitet im Außendienst. Sein Zuhause ist sein Büro, seine Arbeitstage plant er selbst. Alles läuft bestens – bis sein Chef ihn zu einem Gespräch bittet, das sein Berufsleben aus den Angeln hebt. Der Vorwurf: Er habe an 35 Tagen einfach nichts getan. Der Beweis? Keine Daten im System.
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