Eine junge Frau bereitet einen Kaffee an einer Espressomaschine zu.
Im Café arbeiten ist ein Klassiker unter den Nebenjobs. © Andrea Piacquadio, Pexels
31.01.2024
Arbeit

Studium & Nebenjobs: Das musst du wissen

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Studierende machen in der Regel finanziell keine großen Sprünge. Da liegt es nahe, das eigene Budget mit einem Nebenjob aufzupolstern. Aber Achtung: Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, damit du nicht am Ende mehr Schaden als Nutzen aus deinem Nebenjob hast.

In diesem Beitrag:

#1: Unter 13.981 Euro im Jahr bleibst du steuerfrei

Bei einem typischen, nichtselbständigen Nebenjob – also wenn du etwa kellnerst oder an einer Kasse jobst – bleibt dein Gehalt bis 13.981 Euro steuerfrei. Das heißt, dein Geld bleibt bei dir, du musst nichts davon an das Finanzamt abgeben. Monatlich entspricht das 1.165 Euro. 

Solltest du im gesamten Jahr aber doch über das Limit von 13.981 Euro hinauskommen, musst du den zusätzlichen Betrag versteuern – aber nur diesen. Ein Beispiel: Deine Jahreseinkünfte betragen 15.000 Euro, also 1.019 Euro über das Limit hinaus. Auf die 13.981 Euro zahlst du keine Steuern, auf die übrigen 1.019 Euro aber schon.

#2: Mach deine Steuererklärung

Eine junge Frau sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop und schreibt in ein Buch.
Nach Spaß klingt die Steuererklärung nicht gerade. Aber es lohnt sich, sie zu machen. © Ivan Samkov, Pexels

Ja, das Wort Steuererklärung (oder korrekt: Arbeitnehmerveranlagung) löst nun wirklich keine Begeisterungsstürme aus. Aber es lohnt sich! Besonders, wenn du neben deinem Studium nicht ganzjährig arbeitest, könnte dir eine Steuergutschrift und damit bares Geld winken. Du könntest die Lohnsteuer, die dir dein Arbeitgeber während des Jahres vom Lohn abgezogen hat, zurückbekommen. Außerdem könntest du einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Man spricht dann von der sogenannten Negativsteuer.

Aber keine Angst, du musst dich nicht allein durch die Steuererklärung kämpfen. Mit deinem Nebenjob zählst du als nicht selbständig beschäftigt, bist also AK Mitglied und kannst so den AK Steuerservice nutzen – kostenlos!

#3: Mach deine Steuererklärung – Eltern-Edition

Wenn du bereits Mama oder Papa bist, kann es sich gleich doppelt lohnen, die Steuererklärung zu machen. Denn es gibt eine zweite Negativsteuer für Alleinverdiener:innen oder Alleinerzieher:innen mit Kind. Wenn das auf dich zutrifft und du somit Anspruch auf den Allein­ver­dien­er- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hast, aber nur wenig oder gar keine Einkünfte hast, kannst du dir diesen Absetzbetrag zurückholen. Und das sind immerhin mindestens 572 Euro.

Unter Umständen kannst du sogar den Kindermehrbetrag von 700 Euro zurückbekommen. Dafür musst du an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige Einkünfte haben, der Familienbonus darf sich auf dich aber nicht auswirken. 

Klingt kompliziert? Keine Sorge, auch hier helfen dir die Expert:innen der AK Vorarlberg weiter!

#4: Setz deine Werbungskosten ab

Verdienst du über dem Jahreslimit von 13.981 Euro aus #1, kannst du deine Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das sind Ausgaben für alles, was du zum Studieren brauchst: Studiengebühren, Bücher, Laptop, Öffi-Ticket… Da kann einiges zusammenkommen und den Weg zurück in deine Portemonnaie finden.

#5: Sicher ist sicher

Ein eingegipster Fuß in einem Rollstuhl.
Auch wenn du sie im besten Fall natürlich nicht brauchst: Eine Krankenversicherung ist im Ernstfall Gold wert. © Cottonbro Studio, Pexels

Verdienst du im Monat über 518,44 Euro, bist du automatisch vollversichert, also kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert. Verdienst du aber unterhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze, bist du nur unfallversichert. Dabei ist mehr Sicherheit doch eigentlich immer eine gute Idee, oder? 

Deshalb kannst du dich freiwillig bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichern. Diese Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kostet 73,20 Euro im Monat. Damit bist du dann auch kranken- und pensionsversichert. Und: Über die Steuererklärung kannst du dir auch dafür wieder rund die Hälfte der Beiträge zurückholen.

#6: Du jobbst auf Honorarbasis? Dann sammle deine Belege!

Studierende arbeiten oft auch auf Grundlage eines Werks- oder freien Dienstvertrags. In dem Fall zieht nicht der Arbeitgeber die Steuer vom Gehalt ab, sondern die Studierenden sind dafür zuständig. Sie müssen selbständig eine Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt liefern – sofern sie mehr als 12.816 Euro im Jahr einnehmen. Bei mehr als 35.000 Euro Jahresumsatz sind sie außerdem umsatzsteuerpflichtig.

Um dafür alles parat zu haben und Unstimmigkeiten aus dem Weg zu gehen, solltest du über das ganze Jahr hinweg Belege für deine Ausgaben sammeln. Das Finanzamt kann nämlich verlangen, dass du sie zum Beweis vorlegen musst.

Und auch als Student:in, der:die auf Honorarbasis arbeitet, kannst du deine Ausgaben fürs Studium von der Steuer absetzen.

#7: Familienbeihilfe direkt auf dein Konto

Normalerweise bekommen Familien für jedes Kind bis 18 Jahre Familienbeihilfe. Studierst du aber, kann deine Familie auch darüber hinaus noch die Beihilfe bekommen, nämlich mindestens 149,70 Euro pro Monat und studierendem Kind. Bist du sogar schon 19 Jahre alt, erhöht sich der Betrag auf 174,70 Euro. Ab dem Alter von 24 Jahren ist dann aber Schluss – oder sogar schon eher, wenn du die vorgesehene Studienzeit um mehr als ein Semester überschreitest.

Das Geld fließt üblicherweise auf das Konto deiner Eltern. Du kannst es aber auch auf dein Konto zahlen lassen. Dafür musst du einen Antrag beim Finanzamt stellen, dem deine Mutter oder dein Vater (je nachdem, wer anspruchsberechtigt ist) aber zustimmen muss. 

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