28.11.2023
Arbeit
6 Dinge im Job, zu denen du in der Weihnachtszeit „Nein!“ sagen darfst
Arbeit,Arbeitsrecht,Lohn,Wissen
Für die einen bedeutet die Weihnachtszeit Besinnlichkeit, Ruhe und Entspannung bei Kerzenschein und Früchtepunsch – für die Angestellten im Handel aber hingegen oft leider puren Stress. Die AK Vorarlberg erklärt, was für den Handel beim Arbeiten in der Weihnachtszeit gilt und wo man Nein sagen darf.
In diesem Beitrag:
Du bist noch in der Ausbildung? Dann sind Überstunden für dich tabu – auch in der Weihnachtszeit und an den handelsoffenen Samstagen.
#2: Du darfst „Nein“ sagen zu... Überstunden ohne Zeitausgleich
Will dein:e Chef:in dir deine Überstunden auszahlen, ohne dir dafür Zeitausgleich zu geben, darfst du widersprechen. Denn du kannst sie dir auch als Zeitausgleich gutschreiben lassen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Du nimmst dir für jede gearbeitete Stunde frei und lässt dir nur den Zuschlag auszahlen.
- Du nimmst dir für jede gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhältnis frei. Eine Überstunde bringt also zwei Stunden Zeitausgleich.
Die Weihnachtsmärkte liefern idyllische Bilder. Im stationären und im Online-Handel geht's anders zu. Fürdie Angestellten ist der Advent die intensivste Zeit des Jahres. © Nadine Jochum, Stadtkultur Feldkirch
#3: Du darfst „Nein“ sagen zu... langen Arbeitszeiten an Heiligabend und Silvester
Heiligabend und Silvester haben eine Sonderrolle: Sie sind keine gesetzlichen Feiertage, haben aber doch für die meisten von uns eine große Bedeutung. Deshalb gibt es dafür spezielle Regelungen: Am 24. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 13 Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr. Achtung: Es gelten Ausnahmen für den Verkauf von Christbäumen, Süßwaren und Naturblumen, am 31. Dezember zusätzlich für den Verkauf von Feuerwerkskörpern und Lebensmitteln.
#4: Du darfst „Nein“ sagen zu... Arbeit an Sonntagen
Das ist dank Arbeitsruhegesetz schnell geklärt: Arbeit an Sonntagen ist grundsätzlich verboten. Einige sehr wenige Ausnahmen gibt es lediglich etwa für Bahnhofsgeschäfte.
Arbeiten, wenn andere freihaben? Musst du nicht! © Lil Artsy, Pexels
#5: Du darfst „Nein“ sagen zu... Arbeit am 8. Dezember
Die Arbeit am 8. Dezember ist freiwillig. Dein:e Chef:in darf dich also nicht zwingen, zu arbeiten. Du musst auch keinen Grund angeben, wenn du am 8. Dezember freihaben möchtest. Und wenn du diesen Tag freinimmst, darfst du dafür nicht benachteiligt werden. Eine Kündigung, weil du dich weigerst, am 8. Dezember zu arbeiten? Die kann vor Gericht angefochten werden.
#6: Du darfst „Nein“ sagen zu... einem verschenkten freien Tag
Entscheidest du dich tatsächlich, am 8. Dezember zu arbeiten, dann verlierst du den Feiertag damit praktisch nicht gänzlich. Denn dir steht dafür Ersatzfreizeit zu: Für bis zu vier Stunden Arbeit bekommst du vier Stunden Zeitausgleich, für alles darüber acht Stunden.
Es läuft nicht rund im Job?
Du hast das Gefühl, dass du nicht gerecht behandelt wirst? Die Expert:innen der AK Vorarlberg helfen dir kostenlos weiter!
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