Arbeit
1504 Euro für Lehrling erkämpft
Was es bedeutet, wenn sich die Arbeiterkammer stark macht, zeigt der aktuelle Fall einer jungen Frau im Oberland.
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Du kannst noch so ein gutes Gefühl bei deinem Ferial- oder Praktiums-Arbeitgeber haben – wenn es hart auf hart kommt, solltest du etwas Schriftliches in der Hand haben. Lass dir deshalb auf jeden Fall einen unterschriebenen Arbeitsvertrag geben, auch wenn du „nur“ Ferialer:in oder Praktikant:in bist. Darin sollte klar festgeschrieben sein, welche Tätigkeiten du ausübst, wann dein Arbeitsbeginn und -ende sind, wieviel du arbeitest, wie viel du verdienst und eventuell, ob du Kost und Logis erhältst. Gilt in dem Unternehmen ein Kollektivvertrag, dann sollte auch das erwähnt werden – schließlich gehörst du auch als Ferialer:in oder Praktikant:in zum Kollektiv.
Übrigens kannst und solltest du den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift kostenlos von der AK prüfen lassen – sicher ist sicher.
Hier geht's zu den Expert:innen.Prinzipiell ist dein Arbeitgeber verpflichtet, Aufzeichnungen über deine Arbeitszeiten zu führen. Auf Nummer sicher gehst du aber, wenn du auch selbst mitschreibst. Notiere dir täglich deinen Arbeitsbeginn, deine Pausenzeiten, deine Tätigkeiten und dein Arbeitsende. Ein Streitfall tritt natürlich hoffentlich niemals auf, aber falls doch, bist du damit gewappnet. Der Arbeitszeitkalender der AK Vorarlberg ist dafür ein super Tool!
Legt dir dein Arbeitgeber seine Aufzeichnungen vor und du bemerkst einen Fehler darin? Dann unterschreibe die Aufzeichnung auf keinen Fall! Versuche, den Sachverhalt zu klären und wende dich im Notfall an die AK.
Auch wenn du einen guten Eindruck machen möchtest und vor lauter Motivation wahrscheinlich am liebsten durcharbeiten würdest: Pause muss sein. Das sagt sogar das Gesetz.
Bist du unter 18 Jahre alt, darfst du maximal 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Arbeitest du dabei länger als 4,5 Stunden am Tag, steht dir eine halbe Stunde Pause zu. Bist du bereits 18 Jahre alt, dann steht dir ab 6 Stunden Arbeitszeit am Tag eine halbe Stunde Pause zu.
Den ganzen Tag arbeiten für ein Taschengeld, schließlich ist man ja „nur“ Ferialer:in oder Praktikant:in? Die Zeiten sind (zum Glück!) längst vorbei. Heute gelten auch für Ferial- und Praktikumsjobs die im Kollektivvertrag festgelegten Gehälter. Wenn für deinen Betrieb kein Kollektivvertrag gilt, dann muss deine Bezahlung mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Etwa 1.500 bis 1.700 Euro brutto sollte dein Ferialjob bzw. dein Praktikum also wenigstens bringen.
Wieviel dir von deinem Gehalt netto – also nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern – übrigbleibt, verrät dir der Brutto-Netto-Rechner der AK Vorarlberg.
Auch wenn du als Ferialer:in oder Praktikant:in meist nicht lang in einer Firma bist, hast du Anspruch auf Urlaubstage und Urlaubszuschuss. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dir pro Monat zwei Urlaubstage zu. Wenn du sie nicht freinehmen kannst, muss dir dein Arbeitgeber die Urlaubstage auszahlen, als sogenannte Urlaubsersatzleistung. Ob dir für deine Freizeit ein Urlaubszuschuss – umgangssprachlich Urlaubsgeld – zusteht, ist im Kollektivvertrag geregelt. Das Gleiche gilt fürs Weihnachtsgeld. In den meisten Fällen wird es gezahlt.
Dein Arbeitgeber muss dir eine Gehaltsabrechnung ausstellen. Die solltest du in jedem Fall kontrollieren. Ist dir etwas unklar oder hat sich ein Fehler eingeschlichen, frag umgehend nach. Fehlt etwa deine Urlaubsersatzleistung, dann fordere deinen Arbeitgeber zur Nachzahlung auf – und zwar per Einschreiben und sofort. Denn wenn du zu lange damit wartest, kann dein Anspruch darauf verfallen. Und wer will schon hart verdientes Geld verschenken?
Als Ferialer:in und Praktikant:in bist du sozialversichert. Das bedeutet auch, dass du schon dabei auf dein Pensionskonto einzahlst. Damit alles korrekt abläuft, muss dich dein Arbeitgeber schon vor deinem Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden. Am Ende deines Ferialjobs oder Praktikums muss er dich wieder abmelden. Für beide Vorgänge muss er dir eine schriftliche Bestätigung geben.
Der Teufel steckt im Detail – und in so mancher Verzichtserklärung steht, dass du auf die Bezahlung für Überstunden verzichtest. Das ist natürlich überhaupt nicht fair und deshalb solltest du immer genau hinschauen und nichts voreilig unterschreiben. Die AK hilft dir gern weiter, wenn du dazu Fragen hast. Aber Achtung: Wenn du jünger als 18 Jahre bist, darfst du von Gesetzes wegen gar keine Überstunden machen!
Schau einmal genau auf deinem Gehaltszettel nach, ob dir Lohnsteuer abgezogen wurde. Verdienst du nämlich im Jahr weniger als 13.981 Euro, bist du lohnsteuerbefreit. Das bedeutet, dass du dir das Geld, dass dir für die Lohnsteuer abgezogen wurde, zurückholen kannst. Bei der Arbeitnehmerveranlagung – oder umgangssprachlich: Steuererklärung – kannst du die Rückzahlung innerhalb von fünf Jahren beantragen.
Übrigens helfen dir die Expert:innen der AK auch bei der Arbeitnehmerveranlagung kostenlos!
Du musst für die Schule ein Pflichtpraktikum machen, hast Bewerbungen geschrieben und alles versucht – aber trotzdem keine Stelle bekommen? Sprich das Thema unbedingt mit deine:r zuständigen Lehrer:in an! Dokumentiere außerdem, wo du nach einer Praktikumsstelle gesucht hast, welche Bewerbungen du verschickt und welche Antworten du bekommen hast. Wenn du nachweisen kannst, dass du intensiv nach einem Praktikumsplatz gesucht, aber keinen bekommen hast, kann die Pflicht im Einzelfall entfallen.
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Für die einen bedeutet die Weihnachtszeit Besinnlichkeit, Ruhe und Entspannung bei Kerzenschein und Früchtepunsch – für die Angestellten im Handel aber hingegen oft leider puren Stress. Die AK Vorarlberg erklärt, was für den Handel beim Arbeiten in der Weihnachtszeit gilt und wo man Nein sagen darf.
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