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Wie im Urlaub: Ausflugsziele in und um Vorarlberg
Im Sommer in die Ferne reisen? Musst du gar nicht. Denn mit diesen fünf Ausflugstipps für Vorarlberg und die Umgebung fühlt sich das Zuhausebleiben wie Urlaub an.
Die 18 österreichischen Großlager halten derzeit rund 850.000 Dosen mit Impfstoff gegen Covid-19 vorrätig. Etwa ein halbes Jahr lang werden sie noch halten.
Knapp 60 Prozent der Menschen in Österreich (68,2 Prozent in Vorarlberg) haben bislang zumindest eine Teilimpfung erhalten. Der Rest ist entweder zu jung oder zu schwach oder will nicht.
Mit Blick auf die Ausbreitung der Delta-Variante suchen alle Länder nach geeigneten Wegen, um nicht erneut in den Lockdown schlittern zu müssen.
Eine allgemeine Impfpflicht hat bislang kaum ein Land eingeführt. Manche Regierungen gestalten freilich die Einschränkungen für Ungeimpfte so groß, dass es einer De-facto-Impfpflicht gleichkommt.
Österreich setzt weiter auf Appelle, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz nach dem Sommerministerrat betonte. Eine allgemeine Impfpflicht werde es nicht geben. Allerdings knüpfen sich Anstellungen im Gesundheitsbereich in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und ab September auch in Vorarlberg künftig an einen Impfnachweis.
Erst einmal hat Österreich in seiner Geschichte eine gesetzliche allgemeine Impfpflicht erlebt: Das „Bundesgesetz über Schutzimpfungen vom 30. Juni 1948“ schrieb eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken fest. Im Oktober 1979 erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO die Pocken als ausgerottet. 1980 wurde die Impfpflicht in Österreich wieder aufgehoben.
Geimpft wird in Österreich schon seit mehr als 250 Jahren. Erzherzogin Maria Theresia, die drei ihrer Kinder an die Pocken verloren hatte, sorgte dafür, dass es eine Jahrtausende alte Form der Pockenimpfung 1768 aus Indien über das Osmanische Reich nach Wien schaffte. Den Durchbruch freilich brachten 1798 Versuche des Engländers Edward Jenner mit der Kuhpockenimpfung. Am 10. Dezember 1800 fand in Österreich die erste öffentliche Massenimpfung in Brunn am Gebirge statt. Die Impfbereitschaft war hoch – Wien blieb daraufhin vier Jahre von den Pocken verschont.
Zurück zur Gegenwart: In der Covid-19-Pandemie ist die Impfbereitschaft nach anfänglichem Hoch wieder merklich abgeflaut. Dis Diskussion über staatlichen Druck bis hin zur gesetzlichen Verpflichtung wird mit erbitterter Härte geführt. Das geltende Epidemie-Gesetz böte laut AK-Jurist Christian Maier genügend Spielraum, um per Verordnung für Personen, die unter anderem in der Krankenbehandlung und –pflege tätig sind, Schutzimpfungen anzuordnen. In der Praxis wird als erster Schritt in vier Bundesländern bei der Neuaufnahme von Gesundheitspersonal der Impfstatus gefordert.
Rechtlich könnte in Österreich jederzeit eine allgemeine Impfpflicht per Gesetz eingeführt werden. Die Verfassung steht dem nicht im Wege. Auch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entgegen anderslautenden Gerüchten kein Verbot der Impfpflicht beschlossen.
Inzwischen steigt die Zahl der Neuinfektionen täglich an. Die Bundesregierung setzt weiter auf Freiwilligkeit und Überzeugungsarbeit. Und sie verlagert allfällige Probleme auf die betriebliche Ebene. Dort wächst mit der Nervosität auch der Konfliktstoff. Ob ein Arbeitnehmer wegen Impfverweigerung gekündigt werden kann, ist rechtliches Neuland. Dies wird vom Gericht an Hand des vorliegenden Falles beurteilt werden müssen.
Fragen wie die nach der Effizienz einer generellen Impfpflicht oder nach Verantwortung für das Kollektiv versus höchstpersönliche Entscheidung berührt das erst gar nicht. Sie wären zwar entscheidend, gehen aber in der Auseinandersetzung unter.
Soziales
Kurzarbeit, Rekordarbeitslosigkeit, Kündigungen, die unsichere Lage in tausenden Betrieben in ganz Österreich. All das und vieles mehr hat die Arbeitnehmer:innen an ihre Grenzen gebracht, teilweise auch weit darüber hinaus. Wir stellen die Frage: „Wie gerecht ist Österreich?“
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