Impfpflicht?
In den Medien wird die Frage nach der Notwendigkeit einer Impfpflicht seitenweise diskutiert. © AK Vorarlberg, Jürgen Gorbach
29. Juli 2021
Arbeit

Corona-Impfung: Pflicht oder nicht?

Arbeit,Gesellschaft,Gesundheit

Zwischen der heillosen Empörung über Impfdrängler:innen und der wütenden Auseinandersetzung um die Impfpflicht liegt gerade mal ein halbes Jahr. Der Sommer verhieß Entlastung. Der Herbst könnte ungemütlich werden. Denn Virologen fürchten die vierte Welle.

Inhaltsverzeichnis

Die 18 österreichischen Großlager halten derzeit rund 850.000 Dosen mit Impfstoff gegen Covid-19 vorrätig. Etwa ein halbes Jahr lang werden sie noch halten.

Knapp 60 Prozent der Menschen in Österreich (68,2 Prozent in Vorarlberg) haben bislang zumindest eine Teilimpfung erhalten. Der Rest ist entweder zu jung oder zu schwach oder will nicht. 

Mit Blick auf die Ausbreitung der Delta-Variante suchen alle Länder nach geeigneten Wegen, um nicht erneut in den Lockdown schlittern zu müssen.

Debatte um Impfpflicht verschärft sich
© AK Vorarlberg, Jürgen Gorbach

Mehrheitlich Druck statt Pflicht

Eine allgemeine Impfpflicht hat bislang kaum ein Land eingeführt. Manche Regierungen gestalten freilich die Einschränkungen für Ungeimpfte so groß, dass es einer De-facto-Impfpflicht gleichkommt.

  • Bis 15. September 2021 müssen sich in Frankreich alle Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen impfen lassen. Für nicht Immunisierte wird zugleich der Zugang zu Innenräumen von Restaurants, Bars, Kinos oder Theatern erschwert. In Zügen und Flugzeugen, Einkaufszentren oder Krankenhäusern wird ab August ein Gesundheitspass Pflicht, der Auskunft über eine Impfung, eine überstandene Corona-Infektion oder einen negativen Test gibt.

  • Griechenland hat eine Impfpflicht ab Mitte August für Mitarbeiter in Altenheimen und ab dem 1. September für den Gesundheitsbereich angekündigt.

  • In Italien ist medizinisches Personal bereits seit 25. Mai zur Impfung verpflichtet. Anderenfalls droht ihnen ein Verbot, mit Patienten zu arbeiten.

  • Die Regierung Großbritanniens teilte Mitte Juni mit, dass alle Mitarbeiter von Seniorenheimen vollständig geimpft sein müssen. Die Impfpflicht gilt auch für Friseure und andere Dienstleister sowie freiwillige Helfer.

  • Berufssoldaten in Lettland, die bis zum 1. August nicht vollständig geimpft sind, riskieren ihre Entlassung.

  • Im kleinsten Land der Welt, dem Vatikan, wurde bereits am 8. Februar eine Impfpflicht für alle Bewohner und dort beschäftigten Angestellten eingeführt. Die Strafen bei einem Verstoß reichen theoretisch bis hin zur Entlassung.

  • Im zentralasiatischen Tadschikistan gibt es ein Regierungsdekret, wonach sich jeder ab 18 Jahren gegen das Coronavirus impfen lassen muss.

  • Das ebenfalls zentralasiatische Turkmenistan kündigte am 7. Juli eine Corona-Impfpflicht für alle Bewohner ab 18 Jahren „ohne medizinische Kontraindikation“ an.

  • Saudi-Arabien will ab August nur noch Geimpften Zutritt zu staatlichen und privaten Einrichtungen, darunter auch Bildungs- und Unterhaltungsstätten, erlauben. Dasselbe gilt für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel – und die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

  • In Pakistan ist in der Provinz Belutschistan seit dem 1. Juli allen Nicht-Geimpften der Zutritt zu Ämtern, Einkaufszentren und Parks verboten, öffentliche Verkehrsmittel dürfen sie auch nicht nutzen. In der Provinz Sindh erhalten Beamte kein Gehalt mehr, wenn sie die Impfung verweigern.
Vorarlberger Nachrichten
© AK Vorarlberg, Jürgen Gorbach

Schon einmal Pflicht

Österreich setzt weiter auf Appelle, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz nach dem Sommerministerrat betonte. Eine allgemeine Impfpflicht werde es nicht geben. Allerdings knüpfen sich Anstellungen im Gesundheitsbereich in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und ab September auch in Vorarlberg künftig an einen Impfnachweis. 

Erst einmal hat Österreich in seiner Geschichte eine gesetzliche allgemeine Impfpflicht erlebt: Das „Bundesgesetz über Schutzimpfungen vom 30. Juni 1948“ schrieb eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken fest. Im Oktober 1979 erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO die Pocken als ausgerottet. 1980 wurde die Impfpflicht in Österreich wieder aufgehoben.

NEUE Vorarlberger Tageszeitung
© AK Vorarlberg, Jürgen Gorbach

Maria Theresias Erbe

Geimpft wird in Österreich schon seit mehr als 250 Jahren. Erzherzogin Maria Theresia, die drei ihrer Kinder an die Pocken verloren hatte, sorgte dafür, dass es eine Jahrtausende alte Form der Pockenimpfung 1768 aus Indien über das Osmanische Reich nach Wien schaffte. Den Durchbruch freilich brachten 1798 Versuche des Engländers Edward Jenner mit der Kuhpockenimpfung. Am 10. Dezember 1800 fand in Österreich die erste öffentliche Massenimpfung in Brunn am Gebirge statt. Die Impfbereitschaft war hoch – Wien blieb daraufhin vier Jahre von den Pocken verschont.

Aktuelle gesetzliche Grundlagen

Zurück zur Gegenwart: In der Covid-19-Pandemie ist die Impfbereitschaft nach anfänglichem Hoch wieder merklich abgeflaut. Dis Diskussion über staatlichen Druck bis hin zur gesetzlichen Verpflichtung wird mit erbitterter Härte geführt. Das geltende Epidemie-Gesetz böte laut AK-Jurist Christian Maier genügend Spielraum, um per Verordnung für Personen, die unter anderem in der Krankenbehandlung und –pflege tätig sind, Schutzimpfungen anzuordnen. In der Praxis wird als erster Schritt in vier Bundesländern bei der Neuaufnahme von Gesundheitspersonal der Impfstatus gefordert.  

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Rechtlich könnte in Österreich jederzeit eine allgemeine Impfpflicht per Gesetz eingeführt werden. Die Verfassung steht dem nicht im Wege. Auch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entgegen anderslautenden Gerüchten kein Verbot der Impfpflicht beschlossen. 

Inzwischen steigt die Zahl der Neuinfektionen täglich an. Die Bundesregierung setzt weiter auf Freiwilligkeit und Überzeugungsarbeit. Und sie verlagert allfällige Probleme auf die betriebliche Ebene. Dort wächst mit der Nervosität auch der Konfliktstoff. Ob ein Arbeitnehmer wegen Impfverweigerung gekündigt werden kann, ist rechtliches Neuland. Dies wird vom Gericht an Hand des vorliegenden Falles beurteilt werden müssen. 

Fragen wie die nach der Effizienz einer generellen Impfpflicht oder nach Verantwortung für das Kollektiv versus höchstpersönliche Entscheidung berührt das erst gar nicht. Sie wären zwar entscheidend, gehen aber in der Auseinandersetzung unter.

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