Ein Mann sitzt vor einem PC
Trockene, reibende, übermüdete Augen? Das klingt nach dem „Büro-Auge“. © Studio Republic, Unsplash
14.8.2024
Arbeit

Mit „Augen-Schonzeit“ gegen das „Büro-Auge“

Arbeit,Arbeitsrecht,Gesundheit

Na, leidest du auch am „Büro-Auge“? Wenn du viel am Bildschirm arbeitest, bist du jedenfalls in der Risikogruppe. Aber: Du kannst – und darfst! – etwas dagegen tun.

In diesem Beitrag:


#1: Was ist das „Büro-Auge“?

Nein, das „Büro-Auge“ ist kein:e überkritische:r Chef:in oder ein:e neugierige:r Kolleg:in, sondern ein Gesundheitsthema, das man durchaus ernst nehmen darf. Schaust du nämlich über längere Zeit auf einen Bildschirm, dann blinzelst du automatisch weniger. Dadurch werden deine Augäpfel weniger befeuchtet – und du bekommst trockene, gereizte und übermüdete Augen.

Das ist nicht nur lästig und beim Gefühl von Reiben im Auge auch durchaus schmerzhaft, hält das Problem länger an, können sich daraus auch Kopfschmerzen und Stress entwickeln.


#2: Was kannst du gegen das „Büro-Auge“ tun?

Du kannst es dir wahrscheinlich schon denken: weniger Bildschirm-Zeit. Aber für viele ist der Computer nun mal das Hauptarbeitsgerät, einfach ausschalten ist also keine Option.

Baue in dem Fall zumindest immer wieder Bildschirm-Pausen ein. Und versuche, deine private Bildschirm-Zeit zu begrenzen. So ein Spaziergang nach Feierabend ist doch eh besser als auf dem Sofa zu liegen und durch Social Media zu scrollen: Du gönnst deinen Augen eine Pause, bist darüber hinaus an der frischen Luft und hast obendrein auch noch gesunde Bewegung.


#3: „Ich hab ja aber nur eine Mittagspause…“

Das ist ein weitverbreiteter Irrtum! Arbeitest du am Tag mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden mit Unterbrechungen am PC, stehen dir zusätzliche Pausen oder Tätigkeitswechsel zu. Diese „Augen-Schonzeiten“ sind im Arbeitsrecht verankert.


#4: Wie sehen diese „Augen-Schonzeiten“ aus?

Das können entweder kurze Pausen abseits des Bildschirms oder der Wechsel in eine andere Tätigkeit sein.

Das heißt konkret: Nach je 50 Minuten Bildschirmarbeit darfst du für zehn Minuten in eine andere Tätigkeit, die nicht am Bildschirm stattfindet, wechseln. Ist das nicht möglich, stehen dir zehn Minuten bezahlte Pause zu. 

Wenn der Arbeitsablauf eine Pause oder einen Wechsel nach 50 Minuten nicht zulässt, kannst du sie auch nach spätestens 100 Minuten nehmen – dann allerdings für 20 Minuten.

In diesen kurzen Pausen oder während des Wechsels zu einer anderen Tätigkeit, darfst du deine Augen entspannen. Das kann etwa durch einen Gang zur Kaffeemaschine, zur Toilette oder gar durch einen kleinen Mini-Spaziergang sein. Hauptsache, einmal weg vom Bildschirm.


#5: „Aber das macht niemand in meiner Firma…“

Das ist gut möglich – denn das Recht auf Bildschirm-Pausen ist vielen nicht bekannt. Deshalb erzähl gern deinen Kolleg:innen davon und tu ihnen (und ihren Augen) damit etwas Gutes!

Stellt sich dein:e Arbeitgeber:in quer, wende dich an den Betriebsrat oder eine:n Sicherheitsbeauftragte:n in deiner Firma – oder, wenn nicht vorhanden – an deine AK. 

#6: Noch Fragen?

Du hast noch weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Arbeitsrechtsthema? Dann helfen dir die Expert:innen der AK Vorarlberg gern weiter!

Hier geht's zu den Expert:innen.


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