Ein Bauarbeiter wischt sich vor einer Baustelle den Schweiß von der Stirn.
Hitze ist nicht nur unangenehm, sie kann auch richtig gesundheitsgefährdend werden. © Boonterm, Adobe Stock
28.7.2024
Arbeit

Hitzewelle – was heißt das für deine Arbeit?

AK Präsident,Arbeit,Arbeitsrecht,Beratung,Bernhard Heinzle,Gesundheit,Klimawandel,Ratgeber,Wissen

Das Büro wird gefühlt mit jeder Minute heißer, die Unterarme kleben an der Tischplatte, das Deo hat sich schon lange in den Feierabend verabschiedet. Die Kolleg:innen reißen sich um die Einräumarbeiten in der Kühlabteilung statt an der Kasse. Die Küchenmitarbeiter:innen schauen neidisch auf die Kellner:innen, die immerhin von den heißen Herdplatten wegkommen. Und die Baustelle fühlt sich ohnehin an wie ein Aufenthalt im „Death Valley“. Ganz klar: Der Sommer ist da – und mit ihm die Hitze. Doch was bedeutet das eigentlich für deine Arbeit?

In diesem Beitrag:

#1: Mehr als nur „ein bisschen warm“

Keine Frage, Hitze ist unangenehm. Aber wusstest du, dass sie auch richtig gefährlich sein kann? Wenn wir Hitze ausgesetzt sind, kann das viele gesundheitliche Folgen haben: Müdigkeit, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme sind nur einige davon. Und das bedeutet nicht nur Probleme für den Körper, sondern auch ein höheres Risiko für Fehler oder gar Unfälle bei der Arbeit – bei Temperaturen über 30 Grad Celsius sogar um ganze fünf bis sieben Prozent!

Wer außerdem im Freien arbeitet, ist oft der prallen Sonne ausgesetzt. Und das bedeutet immer: Hautkrebsgefahr! Andererseits müssen manche Arbeiter:innen, etwa Elektro- oder Energietechnicker:innen, aus Sicherheitsgründen auch bei hohen Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung lange Arbeitskleidung tragen. Ihnen droht dadurch eine Überhitzung.

Hitze ist tatsächlich mehr als nur „ein bisschen warm“, denn im schlimmsten Fall drohen Hitzekollaps, Hitzeschlag, Sonnenstich oder gar Tod.

#2: Das muss dein:e Chef:in unternehmen, wenn du im Freien arbeitest

Menschen, die im Freien arbeiten, sind besonders gefährdet und müssen deshalb stärker geschützt werden. Ist es sehr heiß, muss dein:e Chef:in technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen. Das können etwa mobile oder fixe Maßnahmen zur Beschattung sein oder die Verlegung der Tätigkeiten in kühlere Arbeitsbereiche oder Ersatzarbeitsplätze. Außerdem kannst du an einem Hitzetag Überstunden berechtigt ablehnen. Hitze kann jedenfalls gesundheitsschädlich sein.

Übrigens: Wenn du Bauarbeiter:in, Zimmerer oder Zimmerin, Gipser:in, Dach­decker:in oder Gerüster:in bist, gilt für dich Hitze ebenfalls als Schlechtwetter und du musst entsprechend vergütet werden. Dafür muss die Temperatur mindestens 32,5 Grad Celsius betragen. Wird diese Temperatur über drei Stunden hinweg erreicht, gilt der ganze restliche Tag als Schlechtwettertag.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch vor einem Ventilator.
Auch im Büro kann Hitze unglaublich anstrengend sein. © Alliance, Adobe Stock

#3: Und wenn ich drinnen arbeite?

Egal, ob du in einem Büro, einem Geschäft oder einer Werkstatt arbeitest, in Innenräumen sollte immer eine Temperatur von maximal 25 Grad Celsius angestrebt werden. Darüber kann es bei Risikogruppen wie Jugendlichen, Schwangeren oder älteren Personen bereits zu schweren Gesundheitsgefährdungen kommen. Steigt das Quecksilber im Thermometer also über 25 Grad Celsius, muss dein:e Chef:in geeignete Maßnahmen setzen, um die Temperatur zu senken. Das kann etwa der Betrieb einer Klimaanlage, das Aufstellen von Ventilatoren oder das Abdunkeln der Fenster sein. 

#4: Gibt es „Hitzefrei“?

Was waren das noch für Zeiten, als man als Schüler:in an besonders heißen Sommertagen „Hitzefrei“ bekommen hat… Leider ist das Erwachsenenleben auch in diesem Punkt hart, denn ein Anrecht auf „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsleben nicht.

#5: Abkühlung bitte – so geht’s 

Damit dich die Hitze nicht umhaut, gibt es ein paar Dinge, die du oder dein:e Arbeitgeber:in unternehmen kann:

  • Genug trinken – Bereit­stellung geeigneter alkoholfreier Getränke durch den:die Ar­beit­geber:in
  • organisatorische Maß­nahmen, wie den Arbeits­beginn vorverlegen, die Mittagshitze meiden und zusätzliche Arbeitspausen
  • Abschattung vor direkter Sonnen­einstrahlung
  • Nachtabkühlung nutzen: für eine intensive Durch­lüftung der Räume sorgen und zwar in der Nacht – oder in den frühen Morgen­stunden
  • Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungs­vorschriften
  • Bereitstellung von Tisch- oder Steh­ventilatoren (Zugluft vermeiden!)
  • Zur­verfügung­stellung von Dusch­gelegenheiten

Bei Arbeiten im Freien kommen noch einige weitere Punkte hinzu: 

  • Beschattung der Arbeits­plätze
  • Information über Ge­sund­heits­gefahren
  • Tragen von luft­durch­lässiger UV-sicherer Kleidung
  • Tragen einer Kopf­bedeckung (breitkrempiger Hut, Legionärskappe oder Helm mit Nacken­schutz), wobei eine Durch­lüftung ge­währ­leistet sein muss
  • Bereitstellung von Sonnen­schutz­brillen, idealerweise mit Seiten­schutz
  • Bereitstellung geeigneter Sonnen­schutz­mittel
  • Zurverfügungstellung von Schutz­hand­schuhen beim Hantieren mit erhitzten Ober­flächen

#6: Klimawandel & Co.: Das fordert die Arbeiterkammer

Die Zahlen sprechen weltweit eine deutliche Sprache: Es wird immer heißer, der Klimawandel zeigt seine bösen Folgen. Der Juni war bereits der 13. Monat in Folge, in dem es deutlich wärmer war als in der durchschnittlichen Messgeschichte. Und ein Ende ist nicht in Sicht… „Hitzewellen werden häufiger, länger und drastischer“, stellt AK Präsident Bernhard Heinzle klar. „Darunter leiden auch die Arbeitnehmer:innen – und zahlen den Preis für unzureichenden Hitzeschutz mitunter mit ihrer Gesundheit. Das darf nicht sein!“ Die Gesetzeslage im Arbeitsrecht gehört deshalb an die neuen Bedingungen angepasst, findet AK Präsident Heinzle: „Wir brauchen ein klimafittes Arbeitsrecht, und das dringend!“

#7: Noch Fragen?

Du hast noch weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Arbeitsrechtsthema? Dann helfen dir die Expert:innen der AK Vorarlberg gern weiter!

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