Mit dem Krankenversicherungsbeitrag ersetzt die Österreichische Gesundheitskasse Versicherten die anfallenden Arztkosten. Dem liegt das Solidaritätsprinzip zugrunde. Besserverdienende Personen übernehmen solidarisch einen Teil der Finanzierung für Leistungen von Menschen mit geringerem Einkommen.
Mit dem Krankenversicherungsbeitrag ersetzt die Österreichische Gesundheitskasse Versicherten die anfallenden Arztkosten. Dem liegt das Solidaritätsprinzip zugrunde. Besserverdienende Personen übernehmen solidarisch einen Teil der Finanzierung für Leistungen von Menschen mit geringerem Einkommen. © etatics, pexels.com
16.05.2025
Arbeit

Krankenversicherungsbeitrag für Pensionist:innen wird erhöht

Gesellschaft,Gesundheit,Solidarität,Sozialstaat

ÖVP, SPÖ und NEOS haben es in ihr Regierungsprogramm geschrieben: Jetzt wird der Krankenversicherungsbeitrag  mit 1. Juni 2025 auf 6 Prozent erhöht.

Bis zum Jahresende erwarten sich die Regierungsparteien davon rund 200 Millionen Euro für das gähnend leere Staatsbudget. Was heißt das aber für Pensionist:innen?

  1. Wer zahlt den Krankenversicherungsbeitrag?
  2. Was heiß das für Pensionist:innen?

  3. Geplante Ausgleichsmaßnahmen

Höhe der Pension

Wie viel Geld bleibt tatsächlich zum Leben?

Wer zahlt den Krankenversicherungsbeitrag?

Alle Menschen, die in Österreich arbeiten oder eine Pension beziehen und deren monatliches Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2025 sind das 551,10 Euro), leisten ihren Beitrag zur Sozialversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag ist ein Teil davon. Andere Beiträge gehen in die Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung usw. Für unselbstständig Erwerbstätige liegt der Beitrag zur Krankenversicherung derzeit bei 7,65 Prozent, Selbstständige bezahlen 6,8 Prozent und bei Pensionist:innen lag der Beitrag bisher bei 5,1 Prozent. Mit 1. Juni wird ihr Beitrag nun auf 6 Prozent erhöht. Das geschieht nicht rückwirkend mit Jahresbeginn sondern tatsächlich ab 1. Juni und soll 200 Millionen Euro ins Budget spülen.

Was heißt das für Pensionistinnen?

Durchschnittlich erhält ein Mann in Österreich 2025 eine Alterspension von monatlich 2042,37 Euro netto, Frauen erhalten im Durchschnitt nur 1570,98 Euro netto. 

Nach der Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge ab Juni 2025 von 5,1 auf 6 Prozent werden Männer nur noch 2029,32 Euro netto pro Monat erhalten, also um 13,04 Euro weniger. Pro Jahr bedeutet das immerhin einen Netto-Pensionsverlust von 182,56 Euro gegenüber heuer. Auch Frauen erhalten nach der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge durchschnittlich noch 1558,98 Euro netto pro Monat, das sind 12,01 Euro weniger als zuvor.

Brutto-Pension
Netto-Pension

Nach Erhöhung der Beiträge 
zur Krankenversicherung

1500 Euro1423,50 Euro– 13,50 Euro
1750 Euro1633,56 Euro– 12,60 Euro
2000 Euro1799,84 Euro– 10,74 Euro
2250 Euro 1941,44 Euro– 12,09 Euro
2500 Euro2083,05 Euro– 13,43 Euro
2750 Euro2228,77 Euro– 17,33 Euro
3000 Euro2394,84 Euro– 18,90 Euro
3500 Euro2693,48 Euro– 18,90 Euro

Geplante Ausgleichsmaßnahmen

Um die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge abzufedern, will die Dreier-Koalition eine Preisbremse bei den Rezeptgebühren einführen. Für jedes verordnete Medikament muss man die Rezeptgebühr zahlen – statt dem regulären Preis. Nur wenn das Medikament weniger kostet, müssen Kund:innen man den tatsächlichen Medikamentenpreis zahlen. Die Rezeptgebühr beträgt gegenwärtig 7,55 Euro. Normalerweise wird sie jedes Jahr an die Inflation angepasst. Die Bundesregierung will die Erhöhung für 2026 aussetzen. Wer mehr als 2 Prozent seines Jahresnetto-Einkommens für Rezeptgebühren bezahlen musste, war bisher von der Gebühr befreit. Diese Obergrenze soll künftig auf 1,5 Prozent gesenkt werden. Pensionist:innen mit einem Einkommen unter der Ausgleichszulage bleiben wie bisher von den Rezeptgebühren befreit. 

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