Bodenleger
Lass dich nicht reinlegen: Die AK Vorarlberg kennt deine Rechte als Lehrling! © Anselm, Adobe Stock
19. Oktober 2022
Arbeit

Bodenleger: 800 Euro Urlaubsersatzleistung für Lehrling erkämpft

Erfolg,Jugend,Lehre

Reingelegt? Nicht mit uns! Ein Bodenleger in Ausbildung kam auf der Suche nach Hilfe zur AK Vorarlberg – wir haben mehr als 800 Euro an Urlaubsersatzleistung für ihn rausgeholt.

Ein Lehrling, der die Ausbildung zum Bodenleger machte, hat zum Ende des ersten Lehrjahres das Lehrverhältnis einvernehmlich mit seiner Ausbildungsstätte aufgelöst. Im gesamten Lehrjahr hatte er nur eine Woche (!) Urlaub.

In der Endabrechnung wurden zwar das Lehrlingseinkommen und die Sonderzahlungen abgerechnet und ausbezahlt, jedoch keine Urlaubsersatzleistung für den noch offenen Urlaub.

Der junge Mann wandte sich auf der Suche nach Hilfe an die AK Vorarlberg. Wir haben die Urlaubsersatzleistung für ihn eingefordert. Der Lehrling erhielt eine Nachzahlung von 836,09 Euro netto.

Auch dem Kollegen geholfen

Doch das war nicht der einzige Fall in dem Betrieb. Auch für den Kollegen des Lehrlings, der nur ein halbes Jahr im Unternehmen war und das Lehrverhältnis im Sommer ebenso einvernehmlich vorzeitig aufgelöst hatte, haben wir uns eingesetzt. Mit Erfolg: Er bekam für seinen nicht verbrauchten Urlaub eine Urlaubsersatzleistung in Höhe von 459,86 Euro netto.

„Lehrlinge haben Rechte, genau wie jeder andere Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass die Jugendlichen das wissen und zur AK kommen, wenn sie benachteiligt werden.“

Tamara Wojtech

AK Vorarlberg


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