Konsum
Versteckte Roaming-Fallen
Judith M. will einfach nur Urlaub machen. Sonne, Strand, Erholung – darauf freut sie sich. Doch in Ägypten tappen ihre Kinder in eine Roaming-Falle.
Manchmal reicht ein einziges Schreiben, um ein Leben, das ohnehin von gesundheitlichen Hürden geprägt ist, komplett aus den Angeln zu heben. Herr Bösch kennt Krankenhäuser seit seiner Kindheit. Trotz zahlreicher Operationen schloss er eine Lehre ab und arbeitete jahrelang hart – zuletzt im Lager. Doch nach einem massiven Eingriff im Jahr 2021 ließen seine Kräfte dauerhaft nach. Die Folge war der Bezug von Rehageld.
Was dann folgte, verdeutlicht eine Kluft, die Herrn Bösch massiv belastete: Während laufender Nachuntersuchungen gingen die Gutachter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) plötzlich von einer folgenreichen Besserung aus. Mit Bescheid vom 30. Mai 2025 entzog die PVA dem Mann das Rehageld. Für ihn eine Katastrophe: Er war gesundheitlich stärker eingeschränkt als zuvor, galt aber laut Aktenlage als wieder voll einsatzfähig.
In dieser Situation wandte sich Herr Bösch an die AK Vorarlberg. Die Expert:innen für Sozialrecht erkannten die Widersprüche und brachten Klage gegen den Bescheid ein. Ein von der AK beantragtes, unabhängiges nervenärztliches Gutachten brachte schließlich die Gewissheit: Der Zustand hatte sich keineswegs gebessert, sondern massiv verschlechtert.
Erst die juristische Intervention durch die Expert:innen der Arbeiterkammer und die klaren medizinischen Fakten brachten die PVA zum Einlenken. In einem gerichtlichen Vergleich wurde das Unrecht korrigiert. Statt einer gesundheitlich unmöglichen Rückkehr in den Arbeitsmarkt erhält Herr Bösch nun eine dauerhafte Invaliditätspension. Seine Geschichte zeigt eines: Der erste Bescheid ist oft nicht das letzte Wort.
Beide Leistungen sichern Menschen ab, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht mehr arbeiten können. Der entscheidende Unterschied liegt im Ziel der Leistung.
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