Ein grüner Briefkasten aus Metall, der an einer roten Backsteinwand montiert und komplett mit Post überfüllt ist. Aus dem Einwurfschlitz ragen zahlreiche Zeitungen, Prospekte, ein gelblich-brauner Umschlag sowie eine handschriftliche Postkarte heraus, auf der die Worte „Liebe Johanna… Schöne Grüße aus Niendorf“ zu erkennen sind.
Monat für Monat die Miete pünktlich überwiesen, ein viel zu großer Teil des Einkommens weg und dann das: ein Schreiben des Vermieters im Postkasten © AdobeStock
3.7.2026
Konsum

Mein Mietvertrag läuft aus – muss ich wirklich raus?

Beratung,KW9,Mieten,Mietrecht,Wohnen

Monat für Monat die Miete pünktlich überwiesen, ein viel zu großer Teil des Einkommens weg und dann das: ein Schreiben im Postkasten. Ihr:e Vermieter:in möchte den Mietvertrag nicht verlängern und Sie müssen sich eine neue Wohnung suchen. Und Sie fragen sich: Ist das erlaubt?

Die Antwort für die meisten ­Mieter:innen in Vorarlberg lautet leider: Ja, das ist erlaubt. Befristete Mietverträge enden durch den Ablauf der vereinbarten Mietdauer – also zum Beispiel nach den vereinbarten fünf Jahren. Wenn Sie Ihr:e Vermieter:in darüber informiert, haben Sie sogar noch Glück. Denn es braucht hier weder eine Information noch eine Kündigung. Verschärft wird das Problem dadurch, dass Vorarlberg im Österreich-Vergleich eine traurige Sonderrolle einnimmt: 73,4 Prozent aller privaten Mietverträge im Land sind befristet. In Wien sind es gerade einmal 18,1 Prozent (Statistik Austria, Datenstand 2022). Jedes bevorstehende Vertragsende wird für Mieter:innen zur finanziellen Zitterpartie. Weil im freien Segment die Höhe des Mietzinses eine Vereinbarungssache ist, können Vermieter:innen den Moment der Verlängerung nutzen, um den Preis noch weiter nach oben zu schrauben. Für Mieter:innen in Vorarlberg ein Albtraum – aber leider Realität.

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Worauf muss ich achten, wenn ich umziehen muss oder möchte?

Achtung, Fake-Inserate

100-­Qua-dratmeter-Penthouse für nur 400 Euro pro Monat? Mit Sicherheit haben Sie gerade nicht das Schnäppchen Ihres Lebens gefunden, sondern ein betrügerisches Fake-Inserat. Einen Besichtigungstermin gibt es bei dieser Masche oft nicht, dafür wollen die vermeintlichen Vermieter:innen gleich die erste Monatsmiete plus Kaution sehen. Hier hilft nur eines: Hände weg! Und noch was: Selbst auf seriösen Immobilienplattformen sollten Sie unbedingt aufmerksam sein, denn betrügerische Inserate finden Sie sogar hier.

Mietanbot ist verpflichtend

Oftmals wird von Makler:innen oder Vermieter:innen verlangt, dass Sie ein sogenanntes Mietanbot unter­zeichnen. Was vielmals unverbindlich klingt, ist in Wahrheit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Miet­vertrags. Wenn der oder die Ver-mieter:in das Angebot annimmt, sind Sie verpflichtet, den Mietvertrag zu den Konditionen des Mietanbots abzuschließen. Sie können also nicht einfach zurücktreten oder mitteilen, dass Sie die Wohnung doch nicht möchten.

Mietvertrag von der AK checken lassen

Ist die Wohnung gefunden und die Zusage da, ist die Freude groß. Sie freuen sich sogar so sehr, dass Sie am liebsten sofort unterschreiben möchten? Oder man drängt Sie zur Unterschrift? Hier müssen wir ganz laut Stopp rufen: Lesen Sie den Mietvertrag unbedingt in Ruhe durch und lassen Sie ihn vom AK Konsumentenschutz prüfen. So wissen Sie genau, was drin steht, und werden später nicht von uner­warte­ten Forderungen überrascht.

Augen auf bei Besichtigung und Übergabe

Beim Besichtigungstermin geht es um viel mehr als die bloße Frage: »Gefällt es mir hier?« Achten Sie auf große Mängel wie feuchte Wände oder desolate Böden. Haben Sie die Zusage und es geht an die offizielle Schlüsselübergabe, kommt die Stunde der Wahrheit: Nach drei, fünf oder vielleicht sogar zehn Jahren weiß niemand mehr, wie die Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe ausgesehen hat. War dieser Fleck schon? Habe ich diesen Kratzer verursacht? Es ist daher unglaublich wichtig, dass der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe festgehalten wird. Machen Sie eine Checkliste und notieren Sie alles: Wie ist der Zustand der Böden, schließen alle Fenster und Türen, sind alle Wasserleitungen, Heizkörper und Steckdosen in einwandfreiem Zustand? Notieren Sie jeden Mangel in einem Übergabeprotokoll und machen Sie unbedingt Fotos – das ist Ihr wichtigster Nachweis, wenn es Diskussionen um die Kautionsrückzahlung geben sollte. Stellen Sie auch sicher, dass diese Dokumente auch noch nach der Mietdauer auffindbar sind.

Betriebskostenabrechnung prüfen

Einmal im Jahr bekommen Sie eine Betriebskostenabrechnung. Doch was Vermieter:innen überhaupt und in welcher Höhe an ihre Mieter:innen weiterverrechnen dürfen, ist kompli­ziert – und so landen oft auch ohne böse Absicht teils hohe Summen auf der Abrechnung. Die AK Expert:innen sagen Ihnen, welche Kosten Ver­mieter:innen verrechnen dürfen.

Kaution zurückholen

Wie schon beim Einzug sollten Sie auch beim Auszug ein genaues Übergabeprotokoll er­stellen. Anhand dessen können Sie schwarz auf weiß nachweisen, dass Sie die Wohnung ohne größere Schäden an den oder die Vermieter:in übergeben, und die Kaution zurückfordern. Sollte es doch zu Problemen oder Unklarheiten kommen, beraten Sie die AK Konsumentenschützer:innen.

Rechtzeitig aktiv werden

Kümmern Sie sich mindestens sechs Monate vor Ablauf der Befristung um eine Verlängerung. So haben Sie im Fall, dass Sie keine bekommen, genügend Zeit für die Wohnungssuche.

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In der AK Broschüre »Mietrecht« finden Sie alles Wichtige von der Wohnungssuche über den Mietvertrag bis zur Übergabe.

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