22.1.2016

Digitale Gesundheitsakte hebt Patientensicherheit

ERLEICHTERUNG. Spitäler in Wien und in der Steiermark machen den Anfang, Vorarlberg wird laut VGKK-Obmann Manfred Brunner spätestens 2018 folgen: Dann wird die digitale Gesundheitsakte „ELGA“ in ganz Österreich Verwendung finden und vieles vereinfachen. Sie erleichtert Diagnosen und Therapien und verhindert teure Mehrfachuntersuchungen. Brunner verfolgt die Einführung des Systems täglich seit Anfang Dezember 2015. Im ersten Monat gab´s „keine Probleme“.

Was ist ELGA?

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem. Es vernetzt Befunde, Medikamentenverschreibungen usw. In einem ersten Schritt haben im Dezember die Spitäler des Wiener Krankenanstaltenverbundes und die öffentlichen Krankenhäuser der Steiermark ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde zur Verfügung gestellt. Die Patienten brauchen keine Befunde mehr zu ihrem Arzt zu tragen. Der macht sich per Mausklick sein Bild vom Gesundheitszustand des Patienten. 

Was wird alles in der Datenbank gespeichert?

Nach Befunden und Entlassungsbriefen wird als Nächstes die e-Medikation implementiert. Damit werden die von niedergelassenen Ärzten verschriebenen und abgegebenen Arzneimittel gespeichert. Geplant sind u. a. auch Anwendungen für chronisch Kranke, wie Programme für Diabetespatienten oder Herzkranke. 

Welche Vorteile bringt das?

Mit ELGA soll vermieden werden, dass PatientInnen zu Untersuchungen geschickt werden, die bereits durchgeführt wurden. Röntgenbefunde müssen nicht mehr zu jedem Arztbesuch mitgenommen werden. ApothekerInnen können darauf schauen, dass keine Medikamente eingenommen werden, die sich nicht miteinander vertragen.

Augenscheinlicher kann der Qualitätssprung kaum sein: Ein Entlassungsbericht wie bisher – handschriftlich und kaum lesbar (Bild links). Künftig erhält der behandelnde Arzt (aber auch der Patient) alle Angaben geordnet und nachvollziehbar (Bild rechts).

Entlassungsbericht ohne und mit ELGA
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Und wer hat Zugriff auf diese sensiblen Daten?

Auf der einen Seite können die PatientInnen auf ihre eigenen Befunde zugreifen; auf der anderen Seite Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und Apotheken, „aber nur für vier Wochen und mit Zustimmung des Patienten“, betont Brunner. „Nicht zugreifen dürfen Arbeitgeber, Behörden, Betriebsärzte, Amtsärzte und Ärzte von Versicherungen.“

Sind die Daten sicher?

„Mindestens so sicher wie beim Web-Banking“, betont Brunner. ELGA verwende die höchsten Sicherheits- und Verschlüsselungsstandards. Die Daten werden auf Hochsicherheits-Servern gespeichert. Zugreifen kann man nur über seine e-card, und jeder einzelne Zugriff wird protokolliert. Der Patient kann jederzeit nachschauen, wer seine Daten abgerufen hat. Schon der Zugriffsversuch einer nicht befugten Person wird streng bestraft. Da drohen Verwaltungsstrafen bis 10.000 Euro, auch Freiheitsstrafen sind möglich.

Kann man sich von ELGA abmelden?

Ja. Von neun Millionen e-card-Besitzern haben sich bislang 230.000 Patienten ganz abgemeldet oder Funktionen sperren lassen. Auch das geht: Patienten können jederzeit einzelne Befunde sperren oder bestimmten ÄrztInnen oder Spitälern den Zugriff pauschal verweigern.

Wer hat ab wann Zugriff auf ELGA?

Seit 9. Dezember 2015 läuft das System in öffentlichen Spitälern in der Steiermark und in Wien. Dann folgen die Krankenhäuser in Niederösterreich und Kärnten sowie jene der Sozialversicherung (vor allem die Unfallkrankenhäuser der AUVA). Zug um Zug werden alle öffentlichen Spitäler mit ELGA arbeiten. Verpflichtend wird ELGA für die niedergelassenen ÄrztInnen ab Mitte 2017. Vorarlberg wird voraussichtlich bis 2018 umgestellt.

Und was kostet ELGA?

Die Patienten müssen nichts zusätzlich bezahlen. Eigentümer von ELGA sind Bund, Länder und Sozialversicherung. Zwischen 2008 und 2016 fließen 60 Millionen Euro in die Errichtung der zentralen Infrastruktur von ELGA.

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