Dienstleistungsscheck

Der Dienstleistungsscheck ist ein Zahlungsmittel und dient zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten.

Die Entlohnung darf nicht über 710,19 Euro (Stand 2024) liegen.

Was kann per Scheck bezahlt werden?

Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können haushaltstypische Arbeiten in Privathaushalten ent­lohnt werden, wie:

  • Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr)
  • Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern
  • Verrichten von Einkäufen
  • einfache Gartenarbeiten                                                      

Wichtig!

Der Dienstleistungsscheck ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse (für längstens 1 Monat) vor­ge­seh­en. Das Arbeitsverhältnis kann wiederholt mit denselben Personen abgeschlossen wer­den. Pro Beschäftigungstag ist ein Dienstleistungsscheck auszustellen.

Achtung

Die Entlohnung mittels DLS zwischen Ehepartnern (dies gilt auch für Lebensgefährten), Eltern(teilen) und Kindern, sowie unter Großeltern und Enkeln, ist nicht zulässig. 

Kontakt

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Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000

Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000

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