Mitglieder der AK Vorarlberg
© Patrizia Keckeis
12.01.2024

AK Wahl 2024: Es geht los!

Jetzt zählt die Stimme von mehr als 138.000 Beschäftigen in Vorarlberg

In diesen Tagen werden die Wahlkarten zur AK Wahl 2024 zugestellt. Die Stimmabgabe für 83.716 Arbeitnehmer:innen ist somit ab sofort möglich. Ab 26. Jänner können dann 54.384 Wahlberechtigte im Betrieb wählen. Wahlschluss ist am 8. Februar. AK Wahlleiter und Vize-Direktor Andreas Lampert: „Es geht um jede Stimme, denn jede Stimme stärkt die Arbeiterkammer im Einsatz für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen. Die Teilnahme an der AK Wahl so einfach wie möglich zu machen hat für uns oberste Priorität. Deshalb kommt die AK Wahl direkt zu den Beschäftigten.“

Die AK Wahl in Vorarlberg von 26.1. bis 8.2.2024 unterscheidet sich in manchen Punkten von einer anderen Wahl. An der AK Wahl können die Wahlberechtigten auf mehrere Arten teilnehmen. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Mitbestimmung der AK Mitglieder so einfach wie möglich zu machen. Die AK Wahl kommt zu den Beschäftigten. Viele Beschäftigte wählen im eigenen Betrieb in einem eigens dafür eingerichteten Wahlbüro oder mit Briefwahl im Betrieb. Wer nicht im eigenen Betrieb wählt, bekommt automatisch eine Wahlkarte zugesandt.

Teilnahme an der Wahl ist ab sofort möglich
Bereits jetzt können alle Wahlberechtigten, die nicht die Möglichkeit haben im eigenen Betrieb zu wählen, ihre Stimme ganz einfach per Briefwahl abgeben. Sie erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlkarte samt Stimmzettel per Post zugeschickt. Letzter Tag für die Rücksendung von Wahlkarten ist der 8. Februar (Datum des Poststempels). Das Fristende für das Einlangen von Wahlkarten per Post ist der 11. Februar.

Gewählt wird das Vorarlberger Arbeitnehmer:innen-Parlament (=Arbeiterkammer-Vollversammlung), aus dessen Mitte dann Präsident:in und Vizepräsident:innen gewählt werden. Insgesamt treten 7 Listen zur AK Wahl 2024 an.

AK Wahlbüro sorgt für reibungslosen Ablauf
Hauptverantwortlich für Vorbereitung und Abwicklung der Wahl ist das AK Wahlbüro in der Zentrale der AK in Feldkirch. Hauptamtliche Mitarbeiter:innen arbeiten seit 1. Mai 2023 an der perfekten Organisation und Administration der AK Wahl 2024. 

„Ob Ermittlung der Wahlberechtigung, Versand der amtlichen Wahlinformationen und Wahlkarten oder Durchführung der Wahl in den Betrieben: Dabei wird immer nach einem genau festgelegten gesetzlichen Rahmen vorgegangen, der von Arbeiterkammergesetz (Bundesgesetz) und Arbeiterkammer-Wahlordnung vorgegeben ist“, informiert Andreas Lampert, der Leiter des AK Wahlbüros.

Beaufsichtigt und kontrolliert wird die Einhaltung dieser Bestimmungen von der Hauptwahlkommission unter Vorsitz von Bezirkshauptmann Mag. Herbert Burtscher.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle, die am Stichtag 23. Oktober 2023 in Vorarlberg unselbständig beschäftigt oder freie:r Dienstnehmer:in waren – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Aber auch, wer zum Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, in Karenz, Zivildiener:in, Präsenzdiener:in oder arbeitslos war, kann mitbestimmen, wenn er oder sie einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste gestellt hat. Diese Personen wurden vom AK Wahlbüro rechtzeitig per Anschreiben darüber informiert.

Briefwähler:innen machen den Anfang
Die überwiegende Mehrheit der 83.716 Briefwähler:innen sollte bis Freitag, 19.1. 2024 ihre Wahlkarte erhalten. In den Wahlunterlagen für die Briefwahl befinden sich ein weißer Stimmzettel, ein blaues Stimmzettel-Kuvert und ein fertig adressiertes Rücksendekuvert. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das blaue Kuvert gesteckt und das blaue Kuvert in das Rücksendekuvert. Das Rücksendekuvert wird zugeklebt und in einen Postbriefkasten eingeworfen oder bei einer Postfiliale abgegeben (das Porto trägt die AK). Wer möchte, kann ab dem 26. Jänner in einem Wahllokal der AK vor Ort von seinem Stimmrecht auch persönlich Gebrauch machen.

Betriebswahl startet am 26. Jänner
Zwischen 26.1. und 8.2. kommen dann jene zum Zug, die im Betriebswahlsprengel erfasst sind. 54.384 Vorarlberger Beschäftigte haben dabei die Möglichkeit, ihre Stimme zu festgelegten Zeiten ganz bequem in ihrem Betrieb abzugeben. In Summe gibt es 141 Wahlsprengel für etwa 780 Betriebe und Filialen.

Auch hier hat Service Vorrang: Wer bereits im Vorhinein weiß, dass er während des Wahlzeitraums nicht im Betrieb ist (z.B. Dienstreise oder Urlaub), kann noch bis zum 23. Jänner eine Wahlkarte beantragen, um sein Stimmrecht trotzdem auszuüben. 


Wer und was wird gewählt

Wahlwerbende GruppeListenführer:in
AK-Präsident Bernhard Heinzle – FCG-AK-FraktionBernhard Heinzle
Vizepräsidentin Manuela Auer – FSGManuela Auer
Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖMichael Koschat
Heimat aller Kulturen – HaKBeyaz Yogurtcu-Acar
GEMEINSAM, Alternative, Unabhängige und 
Grüne Gewerkschafter:innen 
Sadettin Demir
Neue Bewegung Zukunft – NBZAdnan Dincer
Gewerkschaftlicher Linksblock – GLBAndreas Spechtenhauser

Gewählt wird das Vorarlberger Arbeitnehmer:innen-Parlament oder die Arbeiterkammer-Vollversammlung, bestehend aus 70 Kammer:rätinnen. Diese wählen dann in ihrer konstituierenden Sitzung Präsident:in und 3 Vizepräsident:innen.

Jetzt zählt #deineStimme! Gemeinsam stark
AK Wahlleiter und Vize-Direktor Andreas Lampert: „Wer der Arbeiterkammer vertraut, der sollte an dieser AK Wahl teilnehmen, denn eine starke AK war noch nie so wichtig. Je mehr Menschen der AK ihre Stimme geben, desto stärker können wir uns für die Anliegen der arbeitenden Menschen und für Verbesserungen einsetzen.“

Was man zur AK Wahl wissen muss und warum es wichtig ist, wählen zu gehen, finden AK Mitglieder auf der Website der Arbeiterkammer unter ak-vorarlberg.at/wahl

Kontakt:
AK Wahlbüro 
Widnau 4
6800 Feldkirch
T: +43 50 258 – 8500
wahlbuero@ak-vorarlberg.at

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