
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle DienstnehmerInnen, die am Stichtag (5. November 2018) in einem kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Seit 1. Jänner 2008 sind auch freie DienstnehmerInnen Mitglieder der Arbeiterkammer und daher auch wahlberechtigt.
Personen in Karenz, Präsenz- oder Zivildiener sind nur in Verbindung mit einem aufrechten, kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis wahlberechtigt.
Lehrlinge (ohne Altersbeschränkung), Personen in Karenz, geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie DienstnehmerInnen), Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener sind wahlberechtigt, wenn sie sich in die Wählerliste veranlagt haben.
Die Frist zur Aufnahme in Wählerliste ist am 9.12.2018 abgelaufen.
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Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
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