Wählen per Brief - Ihre Wahl bleibt geheim
Warum Ihre Adresse auf dem Wahlkuvert steht und Ihr Wahlgeheimnis trotzdem gewahrt bleibt.
Falls in Ihrem Betrieb kein Betriebswahlsprengel eingerichtet werden konnte, bekommen Sie Ihre Wahlkarte bis spätestens 21. Jänner 2019 per Post zugestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme am Postweg abzugeben.
Sie sind in einem Betriebswahlsprengel erfasst, aber an den Wahltagen aus persönlichen oder arbeitsbedingten Gründen (Urlaub, Dienstreise, Arbeitsplatzwechsel) nicht im Betrieb anwesend?
Dann müssen Sie bis spätestens 25. Jänner 2019 eine Wahlkarte beantragen.
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkartenantrag per Post an das AK-Wahlbüro, Widnau 2-4, 6800 Feldkirch. Sie können den Antrag auch persönlich abgeben oder einscannen und per E-Mail an wahlbuero@ak-vorarlberg.at übermitteln. Der Antrag muss bis spätestens 25. Jänner 2019 im AK-Wahlbüro eingelangt sein!
Als WahlkartenwählerIn erhalten Sie Ihre Wahlkarte bis spätestens 21. Jänner 2019 zugesandt. Mit der Wahlkarte können Sie einfach und bequem wählen: Entweder per Briefwahl oder in einem der öffentlichen Wahllokale.
Sie können die Wahlkarte sofort nach Erhalt ausfüllen und zurückschicken.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte bis spätestens 7. Februar 2019 (Datum des Poststempels) abschicken müssen und diese bis 10. Februar 2019 im Wahlbüro zugestellt sein muss, damit diese bei der Wahl berücksichtigt werden kann.
Wollen Sie Ihre Stimme aber persönlich abgeben, ist dies in einem öffentlichen Wahllokal vom 28. Jänner bis 7. Februar 2019 möglich. Die konkreten Adressen und Öffnungszeiten der öffentlichen Wahllokale finden Sie in den Beilagen zur Wahlkarte angeführt.
AK Vorarlberg
Wahlbüro
Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
E-Mail: wahlbuero@ak-vorarlberg.at
Kontaktzeiten
Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 - 12 und 13 - 16 Uhr und am Freitag von 8 -12 Uhr.
So einfach ist die briefwahl
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