Wählen per Brief - Ihre Wahl bleibt geheim
Warum Ihre Adresse auf dem Wahlkuvert steht und Ihr Wahlgeheimnis trotzdem gewahrt bleibt.
Wenn es in Ihrem Betrieb kein Wahllokal gibt, haben Sie die Möglichkeit, persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale Ihre Stimme abzugeben oder die Ihnen zugesandte Wahlkarte postalisch zu übermitteln.
Bitte denken Sie daran, dass Sie, sofern es in Ihrem Betrieb einen Betriebswahlsprengel (Wahllokal) gibt, Sie diesen aber nicht nutzen können, Sie rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen müssen.
Die Wahlkarte können Sie bis spätestens 25. Jänner 2019 anfordern.
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkartenantrag per Post an das AK-Wahlbüro, Widnau 2-4, 6800 Feldkirch. Sie können den Antrag auch persönlich abgeben oder einscannen und per E-Mail an wahlbuero@ak-vorarlberg.at übermitteln. Der Antrag muss bis spätestens 25. Jänner 2019 im AK-Wahlbüro eingelangt sein!
Die öffentlichen Wahllokale sind vom 28. Jänner bis 7. Feburar 2019 geöffnet.
AK Vorarlberg
Wahlbüro
Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
E-Mail: wahlbuero@ak-vorarlberg.at
Kontaktzeiten
Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 - 12 und 13 - 16 Uhr und am Freitag von 8 -12 Uhr.
ich gehe zur wahl, weil ...
So einfach ist die briefwahl
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