Wählen per Brief
Briefwähler/innen erhalten Ihre Wahlkarte bis spätestens 21. Jänner per Post zugestellt. Diese können Sie sofort nach Erhalt ausfüllen und abschicken.
In vielen Betrieben gibt es Betriebswahlsprengel. Sie erfahren vom Wahlbüro oder von Ihrem Betriebsrat, ob ein Betriebswahlsprengel eingerichtet wurde. Im Betriebswahlsprengel wählen Sie persönlich.
Ein Sprengel kann einen oder mehrere Betriebe umfassen, und es können innerhalb eines Sprengels verschiedene Wahlorte und Wahlzeiten festgelegt sein. Ihre Stimme können Sie im Betrieb ausschließlich persönlich abgeben.
Sind Sie wahlberechtige/r DienstnehmerIn in einem Betriebswahlsprengel, dann werden Sie vom Wahlbüro bis spätestens 21. Jänner 2019 schriftlich über die für Sie maßgeblichen Wahlzeiten und Wahlorte verständigt.
Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie zu den Wahlzeiten in Ihrem Betrieb nicht anwesend sein werden, dann müssen Sie bis spätestens 25. Jänner 2019 eine Wahlkarte beantragen.
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkartenantrag per Post an das AK-Wahlbüro, Widnau 2-4, 6800 Feldkirch. Sie können den Antrag auch persönlich abgeben oder einscannen und per E-Mail an wahlbuero@ak-vorarlberg.at übermitteln. Der Antrag muss bis spätestens 25. Jänner 2019 im AK-Wahlbüro eingelangt sein!
So können Sie Ihre Stimme postalisch oder in einem öffentlichen Wahllokal abgeben.
AK Vorarlberg
Wahlbüro
Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
E-Mail: wahlbuero@ak-vorarlberg.at
Kontaktzeiten
Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 - 12 und 13 - 16 Uhr und am Freitag von 8 -12 Uhr.
So einfach ist die briefwahl
© 2023 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258