Kreuz auf dem Stimmzettel © Bilderbox, Fotolia.com
Kreuz auf dem Stimmzettel © Bilderbox, Fotolia.com

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Dienstnehmer:innen, die am Stichtag (23. Oktober 2023) in einem kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Personen in Karenz, Präsenz- oder Zivildiener sind nur in Verbindung mit einem aufrechten, kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis wahlberechtigt. 

Lehrlinge (ohne Altersbeschränkung), Personen in Karenz, geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer:innen), Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener sind wahlberechtigt, wenn sie sich in die Wählerliste veranlagt haben. 



Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

AK Vorarlberg
Wahlbüro
Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
E-Mail: wahlbuero@ak-vorarlberg.at 

Kontaktzeiten

Wir sind erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 - 12 und 13 - 16 Uhr und am Freitag von 8 -12 Uhr.