
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Dienstnehmer:innen, die am Stichtag (23. Oktober 2023) in einem kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Personen in Karenz, Präsenz- oder Zivildiener sind nur in Verbindung mit einem aufrechten, kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis wahlberechtigt.
Lehrlinge (ohne Altersbeschränkung), Personen in Karenz, geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer:innen), Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener sind wahlberechtigt, wenn sie sich in die Wählerliste veranlagt haben.
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AK Vorarlberg
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Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
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