Bin ich wahlberechtigt?

Bei der AK Wahl sind alle Arbeitnehmer:innen wahlberechtigt, egal aus welchem Land sie kommen und welche Staatsbürgerschaft sie besitzen

Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder, und Mitglieder sind fast alle, die arbeiten. 

Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag – das ist der 23. Oktober 2023 – unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben. 

Wir melden uns bei Ihnen

Sie bekommen Ihre Wahlinfos und -unterlagen rechtzeitig per Brief zugeschickt!

Sind Sie zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, im Zivil- oder Präsenzdienst oder arbeitslos, können Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen. Das AK Wahlbüro informiert Sie darüber rechtzeitig schriftlich.

Sind noch Fragen offen?

Wir haben für Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AK Wahl 2024 zusammengestellt.  FAQ in 7 Sprachen

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Kontakt

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AK Vorarlberg
Wahlbüro
Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
E-Mail: wahlbuero@ak-vorarlberg.at 

Kontaktzeiten

Wir sind erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 - 12 und 13 - 16 Uhr und am Freitag von 8 -12 Uhr.

AK Wahl 2024 © Elza Okazaki

Warum soll ich wählen?

Stärken Sie die Arbeiterkammer mit Ihrer Stimme! Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, umso mehr Gewicht hat die Vertretung Ihrer Rechte und Interessen.

Wie kann ich wählen?

Sie können direkt in Ihrem Betrieb wählen oder durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Beides ist unbürokratisch, schnell erledigt und geheim.

Was wird gewählt?

Die 70 Mitglieder der AK Vollversammlung. Diese bildet das Parlament der Arbeitnehmer:innen, das Ihre Rechte und Interessen vertritt.