Warum soll ich wählen?
Stärken Sie die Arbeiterkammer mit Ihrer Stimme! Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, umso mehr Gewicht hat die Vertretung Ihrer Rechte und Interessen.
Bei der AK Wahl sind alle Arbeitnehmer:innen wahlberechtigt, egal aus welchem Land sie kommen und welche Staatsbürgerschaft sie besitzen
Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder, und Mitglieder sind fast alle, die arbeiten.
Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag – das ist der 23. Oktober 2023 – unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben.
Sind Sie zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, im Zivil- oder Präsenzdienst oder arbeitslos, können Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen. Das AK Wahlbüro informiert Sie darüber rechtzeitig schriftlich.
AK Vorarlberg
Wahlbüro
Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-8500
Fax: 050/258-8501
E-Mail: wahlbuero@ak-vorarlberg.at
Kontaktzeiten
Wir sind erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 - 12 und 13 - 16 Uhr und am Freitag von 8 -12 Uhr.
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