.jpg)
Klare Regeln für Homeoffice
Erleichtert zeigt sich AK-Präsident Hubert Hämmerle über die Regelung für das Home Office, die von Arbeitsminister Martin Kocher präsentiert wurde.
„Damit herrscht jetzt endlich Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagt der AK-Präsident, der gleichzeitig die Lösungskompetenz der Sozialpartner betont: „Nach der Kurzarbeit ist die ausverhandelte Regelung für das Home Office ein neuerlicher Beweis dafür, dass die Sozialpartnerschaft gerade in Krisenzeiten von besonderem Wert ist.“
Das sind die wichtigsten Punkte:
Homeoffice bleibt weiter freiwillig, es gibt keine Pflicht
Zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen muss es eine schriftliche Einigung geben. Zudem gibt es aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat ein Rücktrittsrecht.
Homeoffice wird ein eigener Betriebsvereinbarungstatbestand
Das Arbeiten zu Hause bekommt einen fixen Platz im Arbeitsverfassungsgesetz. Das ermöglicht konkrete Vereinbarungen zu Fragen wie:
- Wer kann Homeoffice machen?
- In welchem Stundenausmaß?
- Welche Arbeitsmittel werden zur Verfügung gestellt?
- Welcher Aufwandersatz gebührt?
Arbeitsmittel und Aufwandersatz
ArbeitgeberInnen müssen ArbeitnehmerInnen grundsätzlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Verwenden Sie im Homeoffice eigene Mittel, steht Ihnen Aufwandersatz zu.
Achtung, wichtige Verbesserung: Bei Verwendung eigener digitaler Arbeitsmittel (Laptop, Handy, Internetkosten) ist künftig ein Kostenersatz unabdingbar. Das ist eine deutliche arbeitsrechtliche Verbesserung!
ArbeitgeberInnen können weiterhin einen Beitrag für laufende Mehrkosten (Strom, Heizung) übernehmen. Diese Kosten können auch in Form einer Pauschale ersetzt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Diese besteht aus zwei Elementen:
Zahlungen der ArbeitgeberInnen für Kosten im Homeoffice wie Pauschalabgeltungen für digitale Arbeitsmittel oder freiwillige Zahlungen sind künftig im Rahmen eines Homeoffice-Pauschales von 3 Euro pro Tag, maximal 300 Euro im Jahr, steuer- und Sozialversicherungsfrei.
Die Kosten für ergonomisches Büromobiliar (vorzuweisen mittels Beleg, etwa Drehstuhl) sind künftig mit bis zu 300 Euro pro Jahr absetzbar.
Diese neuen Regeln gelten in den Jahren 2021 bis 2023, für 2020 gelten die alten Vorgaben.
ABER: Damit die Kosten für 2020 angeschafftes Mobiliar nicht verfallen, können Anschaffungen aus 2020 innerhalb des 300-Euro-Rahmens für 2021 abgesetzt werden!
Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz, Haftung
ALLE Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Arbeitsruhegesetzes und die anwendbaren Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes gelten AUCH im Homeoffice!
Unfallversicherungsschutz
Der Unfallversicherungsschutz, der Arbeitsunfälle im Homeoffice besser schützt und bis 31.3.2021 befristet ist, geht in DAUERRECHT über.
Das betrifft auch Wegunfälle vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zum einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn Sie Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringen und ins Homeoffice zurückgehen.
ACHTUNG
Nicht umfasst sind Wege aus dem Homeoffice, um Essen zu besorgen (Supermarkt, Abholstation).
Wir sind für sie da!
Die Arbeitsrechtexpertinnen und Arbeitsrechtexperten der AK sind unter der AK-Hotline 050 258 2000 gerne für Sie erreichbar.
Kontakt
Kontakt
AK Homeoffice Hotline
050 258 2000