31.03.2020

Pendlerpauschale muss weiter gelten

Kurzarbeit oder Homeoffice sind laut AK wie Urlaub und Krankenstand zu werten

Noch hat das Finanzministerium nicht geklärt, was mit der Pendlerpauschale bei Homeoffice und Kurzarbeit geschieht. Steht sie den Betroffenen weiterhin zu? Die AK sagt ja, die Pendlerpauschale sollte wie bei Urlaub oder Krankenstand aufrecht bleiben.  

In der großen Online-Umfrage der AK Vorarlberg tritt die Sorge um die finanzielle Absicherung stark in den Vordergrund. Ob in Kurzarbeit oder Homeoffice, den Menschen bereiten die finanziellen Unsicherheiten arges Kopfzerbrechen. Da fällt die Pendlerpauschale mit oft einigen hundert Euro ordentlich ins Gewicht. 

Noch hat das Finanzministerium nicht entschieden, ob den Pendlern die Pauschale auch jetzt noch zusteht, wo sie doch in Homeoffice oder Kurzarbeit gar nicht bzw. kaum mehr zur Arbeit außer Haus gehen. Die Steuerexpertin der AK Vorarlberg Eva-Maria Düringer sagt unumwunden ja: „Die Pendlerpauschale ist unserer Ansicht nach weiterhin zu gewähren, ganz so als wäre der Pendler in Urlaub oder Krankenstand.“ 

Die Umfrage der AK Vorarlberg ist weiterhin online. Sagen Sie uns, wie es Ihnen geht! Dann können wir treffsicherer helfen. Auf ihrer Website haben die Experten der AK zahlreiche nützliche Informationen zusammengetragen:

ak-vorarlberg.at/coronavirus

https://vbg.arbeiterkammer.at/umfrage-coronavirus


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