27.03.2020

Mangelhafte Schutzmaßnahmen: Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht

AK appelliert an Betriebe: Schutzvorschriften für Mitarbeiter sind einzuhalten!

Zahlreiche Beschwerden über mangelhaften Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus liegen der AK vor. „Wer jetzt das System am Laufen hält, verdient nicht nur Respekt, sondern auch den notwendigen Schutz“, betont AK-Präsident Hubert Hämmerle. Dafür müssen Arbeitgeber und Behörden jetzt sorgen. 

Eine Zwischenauswertung der AK-Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsplatz und Berufsalltag zeigt zwar: Die Mehrheit der TeilnehmerInnen ist zufrieden mit der Geschwindigkeit, mit der ihre Arbeitgeber auf die Situation reagiert haben. Sie bewerten die Transparenz der Kommunikation ebenso gut. Dennoch erreichen die AK vermehrt Beschwerden von ArbeitnehmerInnen, die über mangelhafte Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben berichten.

 „Die Leute gehen ein und aus, als ob nichts wäre“, beklagt eine Mitarbeiterin ihre Situation. Sie arbeitet bei einem Lebensmittelhändler in Dornbirn. Der Chef habe die Sorgen seines Teams erst spät ernst genommen und die Schutzmaßnahmen seien mangelhaft. Sie fühlen sich oft wehrlos – obwohl gerade sie in ihrer systemrelevanten Arbeit besonders schutzbedürftig wären.

Die Vorschriften der Regierung sind allerdings eindeutig: Laut Verordnung müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beschäftigten bei der Arbeit untereinander jedenfalls einen Meter Mindestabstand einhalten, um sich untereinander nicht anstecken zu können. Bei engem Kundenkontakt sind räumliche oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen zu treffen – diese bleiben aber oft aus oder werden nur halbherzig umgesetzt.

„Diese Situation ist besonders unfair und heikel, weil das Arbeitsinspektorat als zuständige Stelle zurzeit keine Betriebsbegehungen durchführt. Wer diesen Beschwerden nun vor Ort nachgehen kann, bleibt ungelöst“, beschreibt AK-Rechtsexperte Christian Maier. 

„Wir appellieren daher nochmals eindringlich an alle Arbeitgeber: Abstand halten und auf die Gesundheit aller zu achten ist nun das Gebot der Stunde. Die Verordnungen der Regierung und Vorschriften des Arbeitsinspektorats sind unbedingt einzuhalten“, betont der AK-Jurist. Beschäftigte, die zu wenige oder nur nachlässig umgesetzte Schutzmaßnahmen im Betrieb feststellen, können noch bis 2. April 2020 an der Umfrage der AK Vorarlberg zu den Auswirkungen des Coronavirus und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz teilnehmen.

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