Jetzt nichts voreilig unterschreiben!
Tourismus muss Saison beenden – AK mahnt Beschäftigte zur Vorsicht.
Der Corona-Virus zwingt auch das Hotel- und Gastgewerbe zu massiven Einschränkungen. Die Wintersaison endet frühzeitig. Schon bereiten Betriebe ihre Schließungen vor. Dabei dürfen die Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben. Die AK mahnt sie eindringlich zur Vorsicht.
Im Jänner 2020 waren in Vorarlbergs Fremdenverkehrsbetrieben 14.403 Menschen beschäftigt. In ganz Österreich verdienten rund 235.000 Frauen und Männer im Tourismus ihren Lebensunterhalt.
Jetzt könnte sich das drastisch ändern. Aufgrund der momentanen Situation hat der Chef einem Zimmermädchen „eine einvernehmliche Kündigung angeboten mit der Zusage, dass sie wiedereingestellt wird, wenn sich die Situation beruhigt“. Was soll sie tun? Solche Anfragen häufen sich derzeit bei der AK.
Aus aktuellem Anlass weisen die Arbeitsrechts-Experten der AK Vorarlberg darauf hin, dass Beschäftigte in Beherbergungsbetrieben keinesfalls eine einvernehmliche Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses bzw. einen Austritt unterschreiben und sich nicht voreilig zu diversen schriftlichen Zusagen drängen lassen sollen.
Derzeit nehmen Hotel- und Gastgewerbetriebe im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus ihre Betriebsschließungen vor. Damit die Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben, rät die AK Vorarlberg allen Betroffenen: Nichts voreilig unterschreiben, vor allem nicht einvernehmliche Auflösungen!
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