Die 10 besten Steuertipps
Familienbonus, Computer abschreiben oder Pendlerpauschale – wie Sie sich als ArbeitnehmerIn Geld vom Fiskus zurück holen.
In vielen Fällen erhält man mit der Arbeitnehmerveranlagung einen Teil der bezahlten Steuer zurück. Es gibt z. B. Begünstigungen für Familien und für Alleinerziehende oder bei einer Behinderung.
Niemand zahlt gerne Steuern. Deshalb zählt für den Einzelnen jeder Euro.
Generell wird zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung unterschieden. Die Pflichtveranlagung ist, wie der Name schon sagt, ein Muss. Dazu gibt es verschiedene Voraussetzungen, wie zum Beispiel, dass Sie im Kalenderjahr zwei oder mehrere einander überschneidende lohnsteuerpflichtige Einkünfte (Arbeitgeberwechsel) hatten. Die genauen Bestimmungen finden Sie übersichtlich in der AK-Broschüre "Steuer sparen".
Die Antragsveranlagung ist dagegen freiwillig. Viele Arbeitnehmer können sich durch die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (ANV) über eine Steuergutschrift freuen. Trifft zum Beispiel einer der folgenden Punkte auf Sie zu? Dann empfiehlt die Arbeiterkammer, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen:
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre ANV einzureichen
Nachdem Sie sich auf dem FinanzOnline-Portal registriert haben, können Sie die Formulare direkt online ausfüllen. Das Basisformular ist L 1, je nach Situation können auch weitere Formulare für Sie relevant sein.
Folgende Formulare gibt es:
Bei der Arbeitnehmerveranlagung gibt es ein paar Dinge zu beachten. Doch es lohnt sich. Denn je nach Lebenssituation können Sie bestimmte Begünstigungen berücksichtigen lassen, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Was diese Begriffe in der Praxis bedeuten, wird in der Steuersparbroschüre der AK Vorarlberg verständlich erklärt. Dort finden Sie auch alle wichtigen Informationen zu Negativsteuer, Absetzbeträgen, und was es mit dem Freibetragsbescheid auf sich hat.
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