Probleme beim Flug
Große Verspätung, kaputtes Gepäck, Überbuchung oder Annullierung: Worauf Sie bei Ärger mit dem Flug Anspruch haben und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.
Ob Sie die schönste Zeit des Jahres richtig genießen können, hängt auch von der Vorbereitung ab. Wie buchen Sie am besten? Welche Versicherungen sind sinnvoll? Was können Sie tun, wenn Leistungen nicht eingehalten werden?
Datum: 09.07.2019,
Kein Rücktrittsrecht: Egal, ob Sie im Reisebüro oder Online buchen, es gibt kein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht. Nachträgliches Umbuchen kann hohe Kosten verursachen. Teilweise ist es sogar unmöglich. Es gibt Flugtickets, die nicht umbuchbar sind.
Bei reinen Flugbuchungen ist es ratsam, direkt bei der Fluglinie zu buchen - vergleichen Sie die Preise, oft sind diese sogar günstiger. Bei Problemen haben sie dann nur einen Ansprechpartner.
Auch bei bester Urlaubsplanung können Sie Unannehmlichkeiten auf Ihren Reisen niemals ganz ausschließen. Versicherungsunternehmen, Kreditkartenfirmen und Autofahrerorganisationen bieten verschiedene Leistungspakete an.
Benachrichtigen Sie in diesem Fall sofort Ihren Reiseveranstalter und Ihre Versicherung. Am besten schriftlich! Warten Sie damit zu, kann die Stornogebühr steigen. Für diese höhere Gebühr genießen Sie in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Stornoversicherung empfehlen wir Ihnen unbedingt, wenn Sie sehr früh buchen.
Wenn Sie auf Reisen erkranken, spielt es versicherungstechnisch eine wichtige Rolle, in welchem Land Sie sich befinden.
Innerhalb der EU haben Sie Anspruch auf die sofort notwendigen Sachleistungen über Ihre „normale“ Sozialversicherung. Deshalb: Nehmen Sie immer die E-Card mit!
Außerhalb der EU gibt es viele Staaten, mit denen besondere Sozialversicherungsabkommen bestehen. Bevor Sie sich auf den Weg machen, besorgen Sie sich einen Auslandskrankenschein von Ihrer Krankenkasse. Sie übernimmt maximal jenen Teil der Arzt- und Behandlungskosten, die im Inland angefallen wären.
In allen anderen Ländern zahlen Sie die Kosten einer Behandlung selbst. Das kann teuer werden! Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt jenen Betrag, der durch Ihre gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist. Eine private Krankenversicherung ist auch in Ländern empfehlenswert, wo die Spitalskosten sehr hoch sind – z. B. USA.
Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung schriftlich. Auch hier sind die Fristen knapp und beeinflussen Ihren Leistungsanspruch. Lassen Sie sich Ihre Behandlung bestätigen. Verlangen Sie darüber hinaus eine Rechnung mit einer exakten Kostenaufstellung. Ohne Vorlage die-ser Rechnung wird Ihnen die Versicherung Ihre Kosten nicht erstatten.
Die Leistung im Urlaub muss den Vereinbarungen und dem Prospekt entsprechen. Bei mangelhafter Leistung ist es wichtig, dass sofort vor Ort reklamiert und Verbesserung verlangt wird. Möglicherweise wird vor Ort ein anderes Zimmer oder auch ein anderes Hotel angeboten und kann dadurch der Urlaub gerettet werden.
Wird aber vor Ort keine Lösung angeboten oder sogar verweigert:
Mit diesen Beweisen können Sie dann zeitnah per Einschreiben beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung und unter Umständen auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wer die Bankomatkarte im Urlaub zückt, hat beim Zahlen und Abheben in Euro-Ländern gewöhnlich keine Spesen. Vorsicht ist in Deutschland geboten. Hier können sehr wohl Spesen beim Abheben verrechnet werden, wenn die Automaten von sogenannten Abwicklungsgesellschaften betrieben werden. Wer mit Bankomatkarte im Nicht-Euro-Raum zahlt, muss mit Spesen von bis zu 1,50 Euro plus ein Prozent vom Betrag rechnen.
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