Vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrages
Bausparern drohen hohe Spesen: Wer seinen Bausparer verfrüht kündigt oder das vereinbarte Sparziel nicht erreicht, den kommt das teuer zu stehen, warnt die AK.
Speziell die Kündigungsbedingungen im „Kleingedruckten“ der vier Bausparkassen sind sehr kompliziert – und bestenfalls für „Tüftler“ verständlich. Die vier Bausparkassen (Raiffeisen, Start: Bausparkasse, S-Bausparkasse, Wüstenrot) bieten in der Regel Verträge mit variabler oder fixer Verzinsung an. Die Bausparverträge laufen sechs Jahre lang.
Wer seinen Bausparvertrag verfrüht auflöst, zahlt drei Mal drauf
Vorsicht, wer seinen Bausparvertrag verfrüht auflöst, zahlt drei Mal drauf. „Das Sparguthaben wird rückwirkend abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und ein Verwaltungskostenbeitrag fällig“, wissen die AK Konsumentenschützer. Konkret:
- Weniger Guthaben: Das Guthaben wird rückwirkend mit einem Minimalzinssatz abgezinst.
- Weniger Prämie: Die staatliche Prämie wird rückverrechnet. Sie beträgt 1,5 Prozent von der geleisteten Spareinlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro.
- Teurer Kündigungsbeitrag: Es fällt ein Kündigungsbeitrag an, der sogenannte Verwaltungskostenbeitrag.
Es geht sogar ins Geld, wenn die vereinbarte Sparleistung nicht erreicht wird. Auch dann wird der Verwaltungskostenbeitrag fällig. Die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages finden Sie in den allgemeinen Bausparbedingungen.
„Die Auflösungsmodalitäten sind kompliziert und daher schwer vergleichbar“, resümieren die AK ExpertInnen. „Die Infos zur Kündigung sind zudem im ‚Kleingedruckten‘ verstreut und teils kompliziert formuliert. Hinzu kommt, dass die Zinsen beim Bausparer jetzt niedrig sind.“
Forderung
Die AK fordert nicht nur nachvollziehbare Klauseln in den Bedingungen, sondern auch eine Deckelung der Kündigungskosten: Sie sollten nicht so hoch sein, dass die einbezahlte Sparleistung verringert wird. Damit soll vermieden werden, dass BausparerInnen weniger herausbekommen, als sie einbezahlt haben.
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