Rechte und Tipps beim Onlineshopping
Welche Rechte Ihnen beim Onlineshopping zustehen und mit welchen Tipps Sie Gefahren vorbeugen.
In der AK KonsumentInnenberatung gibt es immer wieder Beschwerden über nicht erfolgte Zustellversuche von DPD-Paketen. Die AK KonsumentInnenschützer haben bereits die zuständigen Postregulierungsbehörde RTR auf die seit November 2020 wachsenden Beschwerden aufmerksam gemacht. Die AK rät: Betroffene KonsumentInnen sollen ihre Beschwerde direkt der RTR melden, um den Praktiken des Paketzustellers DPD einen Riegel vorzuschieben.
Verärgerte KonsumentInnen berichten in der AK KonsumentInnenberatung über den DPD-Paketdienst: Die KonsumentInnen warten vergeblich, doch statt des Pakets kommt die Info, dass das Paket im Pickup Paketshop hinterlegt wurde. So wird per E-Mail angekündigt, dass das Paket Montag zwischen 10.45 Uhr und 14.45 Uhr kommt. Der Konsument wartet und wartet. Knapp vor Mittag kommt eine E-Mail, dass das Paket im Pickup-Paketshop hinterlegt wurde. Eine Konsumentin berichtete sogar, dass der Lieferwagen von DPD bei ihrer Wohnung vorbeifuhr, aber nicht anhielt, um ihr Paket zu liefern – sie musste ebenfalls in die Paketstation.
Die AK hat kürzlich den Postregulator RTR über die steigenden Fallzahlen informiert. KonsumentInnen, die negative Erfahrungen mit DPD haben, sollen sich jedenfalls auch direkt bei der RTR melden: E-Mail: poststreitschlichtung@rtr.at. „Je mehr Beschwerden, desto besser kann seitens der RTR gegen solche Praktiken einzelner Paketzustelldienste – wie DPD – vorgegangen werden“, sagen die AK KonsumentenschützerInnen.
Bei Konflikten – zugesicherte Zustellversuche erfolgen nicht, Pakete gehen bei der Beförderung verloren, usw. – haben EmpfängerInnen keine Ansprüche gegenüber dem Paketdienst. Der Grund: Die EmpfängerInnen haben kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst, sondern nur der Absender, der das Paket zur Versendung aufgegeben hat. OnlinehändlerInnen haften immerhin in der Regel, wenn die Ware am Transportweg verloren geht oder beschädigt wird.
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