Studentenheimverträge strotzen vor gesetzwidrigen Vertragsbestimmungen
Junge Menschen zieht es oft nach Wien, um zu studieren. Sie verlassen das Hotel Mama, und die erste eigene Unterkunft wird fürs Erste ein Studentenheim.
Die AK hat daher Musterverträge von zehn Wiener Studentenheimträgern auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis zeigt: Jeder Vertrag enthält durchschnittlich 40 unerlaubte Vertragsbestimmungen. Die Klauseln verstoßen meist gleich gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen. Die AK hat die Heimträger über ihr Ergebnis informiert und verlangt, die Klauseln zu ändern. Überdies will die AK eine Verbesserung des Studentenheimgesetzes.
In den zehn geprüften Studentenheimmietverträgen inklusive Heimstatuten hat die AK 407 gesetzwidrige Klauseln gefunden – das sind im Durchschnitt rund 40 gesetzwidrige Klauseln pro Vertrag. Da die Klauseln oft gegen mehrere Bestimmungen verstoßen, waren es in Summe 605 Verfehlungen gegen gesetzliche Bestimmungen – im Schnitt also 60 Gesetzesverstöße pro Vertrag.
Tipp
Die gesamte Studie über die gesetzwidrigen Vertragsbestimmungen in Studentenheimverträgen zum Downloaden finden Sie hier.
Typische Gesetzesverstöße – drei Beispiele
- 180-mal wurde gegen das Transparenzgebot des
Konsumentenschutzgesetzes verstoßen. Das heißt, die Vertragsbestimmungen sind
unklar oder unverständlich formuliert. So tappen etwa HeimbewohnerInnen in
mehreren Fällen sogar wegen der Höhe des monatlichen Benützungsentgeltes
im Dunkeln.
- 182 Verstöße gehen gröblich zu Lasten eines
Vertragspartners und sind somit laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch
unwirksam. So behalten sich die Heimträger vor, den HeimbewohnerInnen während
der Laufzeit des Vertrages jederzeit ein anderes Zimmer zuweisen zu können.
Weiters gibt es Heimträger, die Benützungsverträge auf zwölf Monate
abschließen, sich dann aber vertraglich das Recht einräumen wollen, den
Benützungszeitraum von zwölf auf neun Monate einzuschränken.
- In den Verträgen werden oft Rechte zur Mietzinsminderung ausgeschlossen: Wenn ein Heimzimmer ohne Verschulden der HeimbewohnerInnen Mängel aufweist, so dass es ganz oder teilweise unbrauchbar ist, hätte der/die Heimbewohner/in kein Recht auf Mietzinsminderung – das verstößt gegen das Mietzinsminderungsrecht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Studentenheimgesetz ändern!
Studentenheimmietverträge inklusive den dazugehörigen Heimstatuten enthalten im Schnitt 40 gesetzwidrige Klauseln. Das zeigt eine aktuelle AK Überprüfung von zehn Studentenheimverträgen in Wien. „Die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner werden über ihre Rechte getäuscht“, sagt AK Wohnrechtsexperte Walter Rosifka. „Sie brauchen Rechtssicherheit.“ Daher soll Wissenschaftsminister Heinz Faßmann das Studentenheimgesetz ändern, verlangt die AK.
„Die vielen gesetzeswidrigen Klauseln sind für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner nachteilig und bleiben meist unentdeckt“, bekräftigt Rosifka. „Um die Heimverträge beurteilen zu können, bräuchten sie profunde juristische Kenntnisse. Junge Menschen brauchen Rechtssicherheit. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Vertrag passt, den sie unterschreiben.“
Die AK verlangt von Wissenschaftsminister Heinz Faßmann eine Änderung des Studentenheimgesetzes. So sollen die Verträge verständlicher und klarer formuliert werden; die Kündigungsgründe sollen im Gesetz abschließend aufgezählt werden; werden die Mitbestimmungsrechte der HeimbewohnerInnen nicht eingehalten, soll es Sanktionen für die Heimträger geben; die HeimbewohnerInnen sollen einfach und unbürokratisch überprüfen können, ob das Benützungsentgelt seitens der Heimträger auch wirklich kostendeckend verrechnet wurde – es könnte etwa eine kostenlose oder kostengünstige Überprüfungsmöglichkeit bei der Schlichtungsstelle oder bei Gericht geschaffen werden; die Heimförderung des Bundes soll wiedereingeführt werden.
Tipp
Was tun, wenn ein Studentenheimvertrag mit gesetzwidrigen Klauseln unterschrieben wurde:
- Wer draufkommt, einen Studentenheimvertrag mit gesetzwidrigen Bestimmungen unterschrieben zu haben, braucht sich nicht an die gesetzwidrigen Vereinbarungen halten. Die Bestimmungen sind unwirksam.
- Sollte es zum Streitfall kommen, können sich die Heimträger auf diese gesetzwidrigen Bestimmungen nicht berufen. In diesem Fall empfiehlt die AK den HeimbewohnerInnen, sich rechtlich vertreten zu lassen.
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