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Erste Hilfe bei Insolvenz - Der Insolvenzschutzverband
Was tun, wenn ein Unternehmen insolvent wird?
Was passiert mit den ArbeitnehmerInnen? Die Arbeiterkammer bietet
kostenlose Beratung und Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für
ArbeitnehmerInnen (ISA) an. Der ISA berät ArbeitnehmerInnen über die
Auswirkungen der Arbeitgeberinsolvenz auf das Arbeitsverhältnis.
Weiters berät er über die rechtliche Situation bei Weiterbeschäftigung
im insolventen Unternehmen und über die Möglichkeiten der Auflösung von
Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz.
So hilft der ISA
Die Vertretung durch den ISA umfasst die Berechnung der offenen
Forderungen (nach den vorhandenen Unterlagen bzw den Angaben der
ArbeitnehmerInnen). Der ISA übernimmt die Anmeldung der
Arbeitnehmerforderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren und die
Antragstellung für das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH.
Der ISA interveniert in diesem Zusammenhang auch bei
InsolvenzverwalterInnen, ArbeitgeberInnen und Behörden. Die Vertretung
kann nur für Arbeitnehmer übernommen werden, die Mitglieder von
Arbeiterkammer oder Gewerkschaft sind. Die Vertretung ist kostenlos.
Der ISA unterstützt das Insolvenzverfahren durch
- Information und Koordination der Arbeitnehmergläubiger
- Beratung der Lohnverrechnung des Insolvenzverwalters
- einheitliche und standardisierte Forderungsanmeldung
- das Bemühen um außergerichtliche Einigungen und Mitarbeit in Gläubigerausschüssen
Was ist der ISA?
Der ISA wurde 1997 als gemeinsamer Verein von ÖGB und Arbeiterkammern
gegründet und ist seit 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband
tätig.
Mitglieder des ISA sind der ÖGB und die Kammern für Arbeiter und
Angestellte in jedem Bundesland. Durch die Vereinstätigkeit soll dazu
beigetragen werden, dass Insolvenzen für die gesamte Wirtschaft
Österreichs und damit für ArbeitnehmerInnen möglichst wenig schädliche
Auswirkungen entfalten. Arbeitsplatz- und Wertschöpfungsvernichtung
durch Insolvenzen sollen verhindert werden.
Der ISA unterstützt bei konkreten Insolvenzen die ArbeitnehmerInnen, die
Mitglieder von Gewerkschaft oder Arbeiterkammer sind. Der ISA hat
Geschäftsstellen in allen Bundesländern.
Hilfe bei Insolvenz- Kontaktstellen in Ihrem Bundesland:
Arbeiterkammer Burgenland/ ISA Büro
7000 Eisenstadt, Wienerstraße 7
Tel. 02682-740-0 (Fax-DW 40)
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
Arbeiterkammer Kärnten/ ISA Büro
9021 Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
Tel. 050477/2242 Fax: 050477/2240
E-Mail: isa@akktn.at
Arbeiterkammer Niederösterreich/ Insolvenzreferat
1060 Wien, Windmühlgasse 28
Tel. 057171 Fax: 01/58883-101466
E-Mail: insolvenz@aknoe.at
Arbeiterkammer Oberösterreich/ Insolvenz-Rechtsschutz
4020 Linz, Volksgartenstraße 40
Tel. 050/6906-2364 Fax: 050/6906-2872
E-Mail: insolvenzrecht@akooe.at
Arbeiterkammer Salzburg/ ISA Büro
5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Str. 10
Tel. 0662-8687-307 Fax: 0662-8687-350
E-Mail: insolvenzschutz@ak-salzburg.at
Arbeiterkammer Steiermark
ISA Büro Graz:
8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14
Tel. (05)7799-0 Fax: (05)7799-2369
E-Mail: isa@akstmk.at
ISA Büro Leoben:
Tel. (05)7799-0 Fax: (05)7799-2369
E-Mail: isa@akstmk.at
Arbeiterkammer Tirol/ ISA Büro
6010 Innsbruck, Maximilianstr. 7
Tel. 0512-5340-0 Fax: 0512-5340-1338
E-Mail: isa@ak-tirol.com
Arbeiterkammer Vorarlberg/ ISA Büro
6800 Feldkirch, Widnau 4
Tel. (05)258-2100 Fax: (05)258-2101
E-Mail: insolvenzrecht@ak-vorarlberg.at
Arbeiterkammer Wien/ ISA Büro
1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22
Tel. 01-50165 Fax: 01-5032655-450
E-Mail: isa@akwien.at
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Kontakt
Kontakt InsolvenzrechtTel. : +43 (0) 50 258 2100
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