Begriffserklärungen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt?

Das Bruttogehalt ist der Gesamtbetrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich ausgezahlt wird.

Was bedeutet das Wort „Aufrollung"?

Dieses Wort tauchte zuletzt im Zusammenhang mit der Corona-Kurzarbeit immer wieder auf. Es beschreibt folgendes: Die Corona-Kurzarbeit haben Sozialpartner und Regierung Mitte März in wenigen Tagen quasi aus dem Boden gestampft. Das war auch nötig, sonst wären die Arbeitslosenzahlen förmlich explodiert. Inzwischen liegt bereits die drittePhase der Kurzarbeit vor. Das Modell hat sich fortentwickelt. Die monatlichen Lohnabrechnungen konnten aber nicht so lange warten. Also haben die Unternehmen die Lohn- und Gehaltsberechnung für in Kurzarbeit Beschäftigte erst einmal „vorläufig" vorgenommen. Nach Klärung vieler offener Fragen sind diese vorläufigen Abrechnungen noch einmal durchzuführen. Diesen Korrekturlauf bereits abgerechneter Monate nennt man „Aufrollung".

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden. Der Bezug wird nicht einmal gewährt, sondern immer wieder und zählen dazu vor allem Weihnachts- und Urlaubsgeld, die auch 13. Und 14. Lohn bzw. Gehalt genannt werden.

Was bedeutet „All-in-Vertrag" und „Überstundenpauschale"?

Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. Sie können, wenn dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist, aber auch durch Konsum von Zeitausgleich oder in Form einer Überstundenpauschale abgegolten werden. Eine Überstundenpauschale gilt für eine bestimmte Anzahl von Überstunden. Bei einem „All-in-Vertrag" ist für sämtliche Arbeitsleistungen ein Gesamtentgelt vorgesehen. Es ist somit auf den ersten Blick nicht klar, wie viele Überstunden damit abgegolten sind. Man sollte daher vor der Unterzeichnung dies unbedingt abklären.

Was ist der Unterschied zwischen „Mehrstunden und Überstunden"?

Als Mehrarbeit wird jene Arbeit bezeichnet, die zwischen dem vereinbarten Normalarbeitszeitausmaß (z.B. 38,5 Wochenstunden) und dem gesetzlichen Normalarbeitszeitausmaß (im Regelfall 40 Wochenstunden) geleistet wird. Erst wenn über das gesetzliche Normalarbeitszeitausmaß hinaus gearbeitet wird, fallen Überstunden an.

AMS-Pauschalersatztabelle

Vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend wurde die Kurzarbeit­ Mindesbruttoentgelt-Tabelle, die die Beträge in 5 Euro Schritten festlegt, erstellt. In dieser Tabelle wird direkt vom ermittelten Brutto aus der Zeit vor Kurzarbeit auf das neue Mindestbruttoentgelt bei Kurzarbeit umgerechnet. Diese Tabelle ist bei unserem Rechner hinterlegt.

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