Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Lohnzettel und Gehaltsabrechnung
Sie waren oder sind in Kurzarbeit und wollen nachprüfen, ob Sie auch richtig entlohnt wurden?
Hier finden Sie alle nötigen Informationen, eine Anleitung, die ihnen helfen wird, die eigenen Lohnabrechnungen auf Plausibilität zu prüfen, und einen Online-Rechner.
Was benötigen Sie dafür?
1. Kurzarbeit-Beginn
Diese Information ist wichtig, damit der richtige Lohnzettel für die Berechnung herangezogen wird.
2. Lohn-/Gehaltszettel
Sie benötigen zumindest Ihren Lohn- bzw. Gehaltszettel aus dem letzten voll entlohnten Monat vor Beginn der Kurzarbeit, - im Idealfall die letzten 3 Abrechnungen, bevor Sie für Kurzarbeit angemeldet wurden. (Hat Ihre Kurzarbeit z.B. am 01.03.2020 oder am 15.03.2020 begonnen, ist zumindest Ihr Lohn- bzw. Gehaltszettel aus Februar 2020 erforderlich).
Ein Hinweis dazu: viele Arbeitgeber haben in den ersten Monaten der Kurzarbeit "vorläufige" Abrechnungen erstellt und rollen diese nun auf, um Ihnen mit den genannten Schritten tatsächlich das korrekte Entgelt abzurechnen.
Welche Entgelte meines Lohn- bzw. Gehaltszettel vor Kurzarbeit sind zu berücksichtigen?
Grundsätzlich sind alle sozialversicherungspflichtigen Entgelte für Normalarbeitszeit relevant, dies sind insbesondere:
Was ist, wenn ich manche Entgelte immer in unterschiedlicher Höhe erhalte?
Ihr Grundlohn bzw. Grundgehalt ist tatsächlich nur auf Basis des letzten voll entlohnten Monates vor Beginn der Kurzarbeit heranzuziehen.
Schwankende Entgeltbestandteile (insbesondere Zulagen) sind im Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn der Kurzarbeit zu berechnen.
Beispiel: Ihre Kurzarbeit hat am 01.03.2020 begonnen und Sie erhalten neben Ihrem Grundlohn zusätzlich Zulagen in monatlich unterschiedlicher Höhe, so ist für die Lohnverrechnung in der Kurzarbeit Ihr Grundlohn aus Februar und der Durchschnitt Ihrer Zulagen aus Dezember 2019 sowie Jänner und Februar 2020 relevant.
Welche Entgelte sind nicht für das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit zu berücksichtigen?
AK-Kurzarbeits- Netto- Rechner verwenden:
Tragen Sie nun das im ersten Schritt ermittelte Bruttoentgelt vor Beginn der Kurzarbeit in unseren Rechner ein:
Hotline
Senden Sie uns Ihre Anfrage bitte primär über unser Kontaktformular
Unter der Telefonnummer
050 258 4444
geben Arbeitsrechtler und Konsumentenschützer Auskunft
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