Kurzarbeit nicht vergeuden
Lesen Sie in der Februar-Ausgabe, warum die Zeit in der in Phase 3 für viele nutzlos verstrich und was sich in Phase 4 dringend ändern muss.
Seit 1. November 2020 gilt folgende Ergänzung: Für die Dauer des Lockdowns ist es ok, die Arbeitszeit auf bis zu 0% zu reduzieren. Bisher war es nötig, im Schnitt mindestens 30% zu arbeiten, um mindestens 80% des Gehaltes zu bekommen. Die neue Regelung betrifft allerdings nur Betriebe, die vom 2. Lockdown betroffen sind, etwa Restaurants, Hotels oder Kultureinrichtungen. Kurzarbeit statt Kündigung ist daher möglich!
Sämtliche Kosten der Bildungsmaßnahme sind vom Arbeitgeber zu tragen. Die Weiterbildungskosten werden zu 60 % vom AMS gefördert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Kurse Sie interessieren und für Ihre Zukunft sinnvoll sind! Auch Ihr Arbeitgeber profitiert von Ihrer zusätzlichen Qualifikation.
Die Kurzarbeit wird verlängert und geht ab 1.4. in die 4. Phase. Im Wesentlichen gelten für die Kurzarbeit 4 dieselben Regeln wie schon in der Kurzarbeit 3. Die Arbeitnehmer*innen bekommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent.
Wichtig: Aus- und Weiterbildung sollen stärker forciert werden.
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