Lockdown, Kurzarbeit, Homeoffice, 3G am Arbeitsplatz
So steht die AK dazu und alle wichtigen Infos.
Die Omikron-Welle rollt derzeit durch Österreich. Viele sind krank und müssen in Quarantäne. Zusätzlich zu dieser Belastung erhöht jetzt auch noch der ÖVP-Wirtschaftsbund den Druck auf die Beschäftigten: Infizierte sollen auf Anordnung im Homeoffice weiterarbeiten, sogar, wenn sie krank sind. Die AK spricht sich klar dagegen aus!
„Das ist weder sinnvoll, noch rechtlich im Homeoffice-Gesetz gedeckt“, betont Silvia Hruska-Frank, Bereichsleiterin für Soziales, in der AK Wien.
Wer krank in Quarantäne ist, fällt in der Arbeit aus – egal, ob die Arbeit außerhalb des Hauses oder im Homeoffice erledigt wird. „Wer krank ist, ist krank und darf daher nicht arbeiten oder dazu gezwungen werden“, betont Hruska-Frank.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bekommt für jene Mitarbeiter:innen, die in Quarantäne sind und ausfallen, einen Kostenersatz. Das heißt: Beschäftigte bekommen ihr Entgelt weiterbezahlt, ihre Firma erhält das Geld aber vom Staat zurück. Hruska-Frank betont: „Sollte eine Firma diesen Ersatz kassieren, gleichzeitig die Mitarbeiter:innen aber zu Homeoffice-Arbeit während der Quarantäne zwingen, ist das Betrug und damit ein Strafdelikt!“
Kann die Firma einseitig Homeoffice anordnen, wenn der Erkrankungsverlauf mild oder symptomlos ist? Nein! Homeoffice kann nie einseitig angeordnet werden, sondern muss immer zwischen beiden Seiten vereinbart werden. Das steht auch im Homeoffice-Gesetz, das AK und ÖGB gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern verhandelt haben.
„Gibt es eine bestehende Homeoffice-Vereinbarung und glaubt die Arbeitgeberin nicht, dass die Person krank ist, kann das jede Ärztin bestätigen. Die Kosten des ärztlichen Attests müssen von der Arbeitgeberin übernommen werden“, erklärt Hruska-Frank. Ein Besuch in der Arztpraxis ist dabei aufgrund der Quarantäne nicht erlaubt.
Tipp
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