Reisen richtig buchen
Reisen richtig buchen in Corona-Zeiten
Viele Reiseveranstalter nehmen Rückforderungen von Kunden nicht ernst. So gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie eine Reise buchen.
Die Arbeiterkammer sorgt für Klarheit
Darf mich der Arbeitgeber fragen, wo ich den Urlaub verbringen werde? Verliere ich meinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich in ein Land fahre, das laut Außenministerium als (Corona-)Risikogebiet gilt und danach erkranke? Der Reiseveranstalter will mir statt der Rückzahlung einen Gutschein oder eine Umbuchung anbieten. Muss ich mich damit zufriedengeben?
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"Bei einem allfälligen Storno raten wir dazu, die Lage, auf die Sie sich berufen, zu dokumentieren, z.B. mittels Screenshot von der jeweils aktuellen Reisewarnung des Ministeriums."
Dr. Karin Hinteregger, Abteilungsleiterin Konsumentenschutz AK-Vorarlberg
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