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Krankenstand & Arbeitslosigkeit
Sie sind arbeitslos und krank geworden?
Geben Sie Ihren Krankenstand beim AMS unverzüglich bekannt. Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder ähnliches durch das AMS. Auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative müssen nicht eingehalten werden.
Krankengeld
Ab dem 4. Tag des Krankenstandes erhalten Sie von der Gebietskrankenkasse grundsätzlich Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der zuvor bezogenen Notstandshilfe.
Ende des Krankenstandes beim AMS melden
Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie das AMS unbedingt persönlich darüber informieren – und zwar auch dann, wenn die Gebietskrankenkasse Ihnen zusichert, Sie elektronisch wieder gesund zu melden!
Wenn Ihr Krankenstand weniger als 62 Tage gedauert hat, müssen Sie sich nach Ende Ihres Krankenstands innerhalb von 7 Tagen wieder beim Arbeitsmarktservice melden. Sollte Ihr Leistungsanspruch während des Krankenstandes abgelaufen sein, müssen Sie sich unmittelbar nach Ende des Krankenstandes persönlich beim Arbeitsmarktservice melden.
Hat Ihr Krankenstand länger als 62 Tage gedauert, müssen Sie ebenfalls unmittelbar nach dem Ende des Krankenstandes einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe stellen
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Kontakt
Kontakt SozialrechtTel. : +43 (0) 50 258 2200
Fax. : +43 (0) 50 258 2201
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